Lotte, hat endlich eines der begehrten Ausreisetickets ergattern können und befindet sich auf einer Pflegestelle in 45701 Herten.
Unsere wahnsinnig tolle Lotte wartet in Herten bei ihrer Pflegfamilie auf ihr Zuhause.
Geboren im April 2021, ist Lotte eine kastrierte, mittelgroße Hündin mit etwa 45 cm Schulterhöhe, sie wiegt aktuell 16 kg (ein Kilo weniger würde ihr aber sicherlich guttun).
Sie ist eine sehr freundliche, menschenbezogene Hündin, die sich insgesamt offen und aufgeschlossen zeigt. Bei fremden Menschen benötigt sie ein wenig Zeit, um warm zu werden. Mit Kindern kommt sie gut klar, diese sollten ca. 8-10 Jahre alt sein und bereits wissen, wie man sich im Zusammenleben mit einem Hund verhält.
Sie ist stubenrein, kennt das Laufen an der Leine und reagiert gut auf Umweltreize. Alltagsgeräusche wie Staubsauger, Fernseher, Autos oder die Türklingel bringen sie nicht aus der Ruhe – sie zeigt sich in der Wohnung entspannt und gelassen. Mit den anderen Hunden der Pflegestelle bleibt sie problemlos allein, auch lässt sie sich bürsten und baden und hat mit ihrer insgesamt unkomplizierten Art Menschen schnell um die Pfote gewickelt.
Lotte mag Katzen... leider etwas zu gern. Im neuen Zuhause sollten daher keine leben. Ein weiterer Hund wäre nach passender Sympathie gut möglich, aber auch als Einzelprinzessin würde sie sich wohlfühlen. Wir können uns gut vorstellen, dass Lotte ein toller Hund für engagierte Hundeanfänger ist.
Sie wird mit Schutzvertrag und Schutzgebühr vermittelt und darf nach Absprache gerne bei ihrer Pflegestelle besucht werden.
Wir freuen uns sehr, dass Sie ein ernsthaftes Interesse an Lotte haben. Füllen Sie dazu unbedingt die Selbstauskunft unter dem angegebenen Link aus, nur so können wir ihre Anfrage zügig bearbeiten. Besten Dank im Voraus, Ihr Team von Hope-For-Future e.V.
https://www.hope-for-future.com/zuhause-gesucht/selbstauskunft-hund/
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.