Onyx
Mischlingsrüde, kastriert
Alter: ca. 1 Jahr
Schulterhöhe: ca. 45 cm
Gewicht: ca. 9 kg
Verträglich mit Artgenossen und Katzen
gechipt und geimpft
Der kleine Onyx hatte keinen leichten Start ins Leben: Zusammen mit seiner Schwester wurde er von
seiner früheren Familie geschlagen und schließlich ausgesetzt ? beide waren noch Welpen. Zum Glück
wurden sie gefunden und leben nun seit etwa einem halben Jahr in einem sicheren Tierheim in Russland.
Onyx ist etwa 1 Jahr alt, kastriert und misst ca. 45 cm Schulterhöhe. Anfangs zeigt sich der junge Rüde
schüchtern und zurückhaltend, besonders bei fremden Menschen oder in neuen Situationen. Doch wer
ihm mit Ruhe, Geduld und liebevoller Aufmerksamkeit begegnet, merkt schnell, wie sehr er sich öffnen
möchte.
Hat Onyx einmal Vertrauen gefasst, zeigt er sich anhänglich, liebevoll und verspielt. Mit anderen Hunden
versteht er sich wunderbar ? besonders im Spiel taut er richtig auf. Ein souveräner Ersthund im neuen
Zuhause wäre für ihn ideal, da er sich stark an anderen Hunden orientiert und durch ihre Sicherheit
mutiger wird.
Onyx ist mit Rüden, Hündinnen und auch mit Katzen verträglich. Aufgrund seiner Unsicherheit sollte er
jedoch nicht in einen Haushalt mit kleinen Kindern leben? sie wären ihm vermutlich zu viel Trubel. Für
geduldige Einzelpersonen, Paare oder Anfänger mit ruhigem Alltag wäre er ein idealer Begleiter.
Onyx zeigt keinerlei Aggression ? im Gegenteil, er ist ein sensibler, lieber Hund, der einfach nie gelernt
hat, Menschen zu vertrauen. Wir wünschen uns für ihn ein ruhiges, stabiles Umfeld mit viel
Einfühlungsvermögen und einem freundlichen Hundekumpel an seiner Seite.
Wenn Sie sich angesprochen fühlen und Onyx ein Zuhause geben möchten, melden Sie sich gern bei mir!
Ich freue mich über Ihre Nachricht!
Kontakt:
Jasmin Andor
Tel/WhatsApp: 0172 1574229
E-Mail: j.andor@pfotenvermittlung.com
Tierschutzverein Pfotenvermittlung e.V.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.