Zuletzt aktualisiert 07/2025
Die kleine Selma wurde gemeinsam mit ihren Brüdern von Georgiana gerettet und lebt seitdem im Shelter. Schon bei ihrer Rettung zeigte sie, wie sehr sie sich nach Nähe und Schutz sehnte – sie lief Georgiana direkt entgegen, als wüsste sie, dass ihr Leben sich verändern würde. Während ihre Brüder bereits ihre eigenen Familien gefunden haben, wartet Selma noch immer auf diesen einen besonderen Platz. Ausgewachsen könnte sie eine Schulterhöhe von ca. 35-40 cm erreichen.
Dabei hat sie so viel zu geben: Sie ist eine fröhliche, aktive junge Hündin, sehr menschenbezogen und voller Entdeckerdrang. Ihre Umgebung nimmt sie aufmerksam wahr und zeigt sich dabei offen und interessiert. Selma sucht ein Zuhause, in dem sie endlich ankommen und gemeinsam mit ihren Menschen die Welt entdecken darf.
Wir wünschen uns für sie ein liebevolles und geduldiges Zuhause, in dem man ihr mit Ruhe, Fairness und Einfühlungsvermögen die Grundlagen eines erfüllten Hundelebens vermittelt.
Befindet sich aktuell in Rumänien und darf ausreisen, wenn sie ein Zuhause gefunden hat.
Reist gechipt und geimpft (EU Impfpass; Impfungen: Tollwut und Grundimmunisierung).
Alle Hunde werden bei ihrer Ankunft im Shelter sowie anschließend mindestens einmal jährlich gegen Darmparasiten und Ektoparasiten behandelt.
Die geschilderten Verhaltensbeobachtungen basieren auf dem Alltag im Shelter und können sich in einem häuslichen Umfeld unter veränderten Lebensbedingungen entsprechend anders darstellen.
Der Transport (angemeldet mit Traces) wird von uns, so weit es für das Bestimmungsland rechtlich möglich ist, organisiert und durchgeführt.
Hast du ein ernsthaftes Interesse und möchtest mit uns schnell über Selma sprechen. Dann fülle gleich die Selbstauskunft von uns aus, so kann deine Anfrage rasch bearbeitet werden.
https://www.hope-for-future.com/zuhause-gesucht/selbstauskunft-hund/
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.