ID-Nummer644478
Tierheim NameStreunerhilfe Bulgarien e.V.
RufnameTHEA
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertWeiblich, Kastriert
Alter 5 Monate
Farbeblond
im Tierheim seit01.07.2025
letzte Aktualisierung01.07.2025
AufenthaltsortAusland
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Alle
Größe
klein
Temperament
lebhaft
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
weiblich, kastriert
geb. ca. Feb. 2025
Schulterhöhe ca. 25 cm
noch im Wachstum
Tierheim in Seslavci
Juni 2025:
Hier haben wir die süße Thea, sie sieht auf den Fotos viel größer aus, als sie in Wirklichkeit ist. Sie ist eine aufgeweckte, quirlige kleine Hündin.
Ihre Mutter ist eine Art Jagdhundmix, die gemeinsam mit ihrem Wurf ins Tierheim gebracht wurde. Sie wurde dann allerdings wieder nach der Kastration an den Ort zurückgebracht, wo sie ursprünglich lebte. D.h. wir können über die Mutter sagen, dass sie zumindest keine ängstliche Hündin war und wir sind optimistisch, dass ihre Welpen weiterhin fröhliche mutige Hunde bleiben. Jeder Tag, den sie jedoch im Tierheim verbringen müssen, ist nicht gerade hilfreich dafür, dass sie Hunde werden, die auch mal in einer Stadt leben können. Die Freiwilligen haben am Samstag alle Hände voll zu tun und es ist ihnen kaum möglich, ihnen etwas anderes zu zeigen als eine Wiese voll mit Kindern, Erwachsenen und viel Getümmel. Dieses bunte Treiben ist auf der einen Seite gut. Auf der anderen Seite fehlt ihnen der Zugang zu häuslichen Gegebenheiten oder, dass sie auch mal alleine ohne ihre Geschwister irgendwo hingehen können und man beobachten kann wie sie unabhängig voneinander agieren. Deswegen suchen wir so schnell wie möglich für diese süßen Welpen ein Für-immer-Zuhause. Mit Adoptanten, die sich darüber im Klaren sind, dass sie anfangs zunächst erst mal die ganz normalen Dinge des Alltags kennen lernen müssen.
Ein herzliches Dankeschön möchten wir an dieser Stelle noch an ihre Namenspatin aussprechen. Danke Justina, für den tollen Vorschlag.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.