Name: Triste
Rasse: Malteser
Geschlecht: weiblich
Geboren: 09.2021
Endgröße: ca 20-25 cm
Kastriert: ja
Andere Hunde: ja
Katzen: unbekannt
Kinder: unbekannt
Handicap: nein
Aktueller Aufenthaltsort: Spanien
Triste ist etwa 3,5 Jahre alt und lebt derzeit im spanischen Tierheim. Die kleine Malteserhündin wurde dort aufgenommen, doch über ihr bisheriges Leben ist leider kaum etwas bekannt.
Wie viele Hunde, die aus unsicheren Verhältnissen kommen, bringt Triste möglicherweise wenig Erfahrung mit dem Leben in einem Haushalt mit. Stubenreinheit, Leinenführigkeit, Alleinbleiben oder der Umgang mit Alltagsreizen – wie viel sie schon kennt und was noch erlernt werden muss, wissen wir nicht.
Malteser gelten grundsätzlich als sensible, menschenbezogene Hunde mit einem starken Bedürfnis nach Nähe und Bindung. Gleichzeitig brauchen sie, wie alle Hunde, Struktur, einen verlässlichen Rahmen und Fürsorge, um sich sicher zu fühlen und ein zufriedenes, ausgeglichenes Hundeleben zu leben.
Wichtig ist uns auch: So klein Triste auch ist, sie ist kein Accessoire, kein Spielzeug, sondern ein richtiger Hund mit echten Bedürfnissen. Auch kleine Hunde verdienen Respekt, artgerechte Beschäftigung und den Raum, sich in ihrem Tempo zu entfalten.
Viele Tierheimhunde haben kein einfaches Leben gehabt und konnten sich Vertrauen bisher vielleicht nicht leisten.
Umso wichtiger ist es, ihnen mit Geduld, Respekt und liebevoller Führung eine Bezugsperson zu sein, auf die sie sich verlassen können.
Wir suchen für Triste ein ruhiges und stabiles Zuhause, das bereit ist, ihr Zeit zum Ankommen zu geben und sie geduldig beim Einleben begleitet.
Wer Triste diese Chance gibt, schenkt nicht nur einem kleinen Hund ein neues Leben - sondern gibt einer Seele in Not die Möglichkeit, endlich Geborgenheit und Zugehörigkeit zu erfahren.
Idealerweise suchen wir für Triste ein Zuhause.
Kontakt: Birgit Honnef, E-Mail: birgit.honnef@salva-hundehilfe.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.