Rüde
BOBKO
Mischling/ kastriert
Geb. ca. 04/2024
Ca. 48 cm / ca. 15,3 kg
Noch in der Slowakei
Im Tierheim in der Slowakei seit: 02.04.2025
Bobko wurde von einer Frau im Wald bei Budimír gefunden. Sie kontaktierte uns mit der Bitte um Hilfe. Wir wissen nicht, wie lange er sich dort gequält hat oder wer zu einer so herzlosen Tat fähig war, ihn seinem Schicksal zu überlassen. Sicher ist nur eines – er hat dort auf seine zweite Chance gewartet. Und er hat sie bekommen.
Bei der tierärztlichen Untersuchung stellte sich heraus, dass Bobko Babesiose überstanden hatte. Dank rechtzeitiger Behandlung konnte seine Gesundheit gerettet werden – heute ist er ein ganz anderer Hund: fröhlich, stark und bereit für ein neues Leben.
Seit dem ersten Moment im Tierheim zeigt er, was für ein Schatz er ist – ein unglaublich entspannter und lieber Hund. Er liebt Menschen, genießt ihre Gesellschaft und lässt sich gerne streicheln. Er ist ruhig, aber gleichzeitig verspielt und fröhlich.
Mit anderen Hunden versteht er sich je nach Sympathie, mit Hündinnen absolut problemlos. Er spielt gerne mit ihnen, zieht an Spielzeugen und liebt vor allem eines: Apportieren – das ist seine große Leidenschaft.
Die Handhabung mit ihm ist unproblematisch. Im Haus verhält er sich sehr brav, zerstört nichts und ist stubenrein.
Bobko ist ideal für eine Familie mit Kindern, die einen ruhigen, verschmusten und dankbaren Gefährten sucht, der aber auch gerne spielt und aktiv ist.
Er sucht ein Zuhause in einer Wohnung oder in einem Haus mit Garten – dort, wo er endlich so geliebt wird, wie er es verdient.
Wenn Sie sich einen Hund wünschen, der Ruhe, Lebensfreude und ein großes Herz vereint, ist Bobko genau der Richtige. Schenken Sie ihm einen Neuanfang – er schenkt Ihnen lebenslange Treue.
Bobko kommt gechippt, geimpft, auf Anaplasmose, Ehrlichiose, Borreliose, Herzwürmer getestet und hat einen EU-Heimtierausweis.
Ansprechpartner
Yvonne Reinders
Handy: 0176 / 22145270 oder 02851 / 588749
yvonnereinders@tierschutz-lemuria.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.