ID-Nummer644085
Tierheim NameInternationaler Tierschutzverein Grenzenlos e.V.
RufnameCSILLA
RasseAffenpinscher
Geschlecht/KastriertWeiblich, Kastriert
Alter 2 Jahre
Farbeschwarz
im Tierheim seit29.06.2025
letzte Aktualisierung29.06.2025
AufenthaltsortAusland
Geeignet für
Alle
Größe
klein
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Update: Csilla kann sofort nach Deutschland kommen.
Die zuckersüße Csilla ist ihrem jugendlichen Alter entsprechend lebhaft und aufgeweckt. Sie zeigt sich jedem gegenüber freundlich und fröhlich. Sie ist immer lustig und fidel und freut sich riesig, wenn man sich mit ihr beschäftigt. Sie springt immer hoch vor lauter Aufregung. Sie sucht immer nach Aufmerksamkeit und Streicheleinheiten. Csilla ist vermutlich ein Affenpinscher Mix.
Sie lebt in unserem Partnertierheim in Sisterea/Rumänien in einem großen Auslauf mit anderen kleinen Hunden zusammen. Alle Hunde spielen den ganzen Tag. Csilla hat viel Energie und braucht viel Beschäftigung und Bewegung. Die clevere kleine Maus lernt schnell und möchte noch viel von der Welt sehen und erleben.
Sie eignet sich gut als Familienhund. Sie geht schon prima an der Leine und hat viel Freude beim Spazierengehen.
Csilla hat einen kleinen Unterbiss.
Tierfreundin Zsusa hatte die kleine Hündin Csilla auf der Straße in Marghita/Rumänien gefunden. Sie war klapperdürr und voller Parasiten. Sie war weder gechipt noch kastriert und wurde nicht gesucht. Sie wurde im Mai 2025 in Sisterea aufgenommen. Jetzt braucht sie ein gemütliches Zuhause für immer. Mit Hilfe des ITV Grenzenlos findet sie es in Deutschland.
Die Hündin wurde im Juni 2023 geboren und ist nur 22 cm groß. Sie wurde in Sisterea geimpft, gechipt und kastriert. Sie ist gegen Parasiten behandelt und bekommt noch einen Bluttest auf Herzwürmer, sobald sich jemand für sie interessiert.
Dann rufen Sie bitte an: 05071 – 4126 oder 0162 9809498.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.