Nebraska
Rasse: Mischling
Geboren: 26.04.2025
Größe: 21 cm
Gewicht: 2,5 kg
Geschlecht: weiblich
Kastriert: nein
Filariatest: -
Impfungen: altersgerecht gegen Tollwut sowie polivalente
Schutzimpfung
Katzenverträglich: unbekannt
Kinderfreundlich: unbekannt
Anfänger: unbekannt
Zweithund: ja
Reserviert: nein
Vorbesuch läuft: nein
Notfall: nein
ACHTUNG!!! WELPEN KÖNNEN ERST AB MITTE AUGUST 2025 AUSREISEN!!!
Vorgeschichte
Sechs kleine Hundemädchen und ihr Bruder zogen kürzlich ins Shelter von La Gomera und stehen sinnbildlich für eine Geschichte, die sich leider viel zu oft wiederholt. Sie sind die Welpen einer Hündin, die ständig neue Würfe zur Welt brachte, ohne angemessene Versorgung, Fürsorge oder tierärztliche Betreuung.
Die Mutter lebte unter schwierigen Bedingungen, ohne Kontrolle über ihre Fortpflanzung oder gar Katration. Jahrelang wurde sie ihrem Schicksal überlassen – bis jetzt. Dank des Einsatzes engagierter Menschen und der unermüdlichen Arbeit des Tierschutzteams von Pro Animal konnte der Besitzer der Hündin endlich zu einer Kastration verpflichtet werden, um weiteres Leid zu verhindern.
Die Welpen wurden jetzt mit viel Liebe im Tierheim aufgenommen. Trotz ihres schwierigen Starts ins Leben sind sie gesund, aktiv und voller Lebensfreude. Jeder von ihnen hat seinen eigenen Charakter, aber sie alle teilen denselben Wunsch: ein Zuhause, in dem sie mit Liebe, Sicherheit und Respekt aufwachsen dürfen.
Diese sieben Kleinen sind mehr als nur ein geretteter Wurf – sie stehen für einen Neubeginn, nicht nur für sich selbst, sondern auch für ihre Mutter, die endlich dem endlosen Kreislauf ungewollter Würfe entkommen kann. Jetzt brauchen sie nur noch eines: ein liebevolles Für-Immer-Zuhause, in dem sie die Geborgenheit finden, die sie verdient haben.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Homepage:
https://tierschutzvereingarafia.de/hunde/nebraska-2433.html
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.