Samm befindet sich auf einer Pflegestelle in 76879 Essingen/Pfalz
geb. 10/2022
ca. 48cm hoch
„Hallo, ich bin Samm. Also eigentlich heiße ich Sam, aber die Menschen hier haben noch ein Buchstabe dazu gemogelt…
Ursprünglich komme ich aus Spanien. Hier hatte ich auf der Straße gelebt. Doch ich kam zu Freunden ins Tierheim. Hier habe ich gelernt, wie toll Menschen sind!
Doch ich hatte Glück und durfte ausreisen. Denn hier in Spanien hatte ich keine Chance eine Familie zu finden. Ich durfte auf eine Pflegestelle ziehen. Dort angekommen zeigte ich mich sofort als absolut tollen Hund.
Einige Dinge brachte ich schon mit und die anderen habe ich in der Zwischenzeit schon gelernt. So kann ich richtig gut an der Leine laufen, ich bin stubenrein und ich verstehe ich mich mit anderen Hunden. Auto fahren finde ich klasse! Denn das bedeutet immer, dass ein Abenteuer folgt! Ich verstehe mich aber nicht nur mit den Hunden, sondern kann auch gut mit Katzen leben. Diese bringen mich nämlich überhaupt nicht aus der Ruhe.
Aber am allermeisten gefällt es mir, wenn die Menschen mit mir etwas tun! Gestreichelt werden und Aufmerksamkeit erhalten finde ich einfach nur richtig klasse!
Ich wünsche mir nun eine richtige Familie, bei der ich für immer bleiben darf. Ich möchte nicht mehr umziehen und ich möchte endlich geliebt werden. Versprochen, ich kann noch viel dazu lernen und mach das auch gerne! An meine neuen Menschen gewöhne ich mich auch sehr schnell, wenn die mich ein bisschen streicheln und mir ihr Herz schenken, schenke ich auch meins zurück.
Hast du Lust mich kennen zu lernen?“
Samm ist selbstverständlich bei Ausreise gechipt, geimpft, kastriert, registriert und vom Tierarzt durchgecheckt. Weiter wurde er auf die Mittelmeerkrankheiten getestet und bringt in sein neues Zuhause einen EU-Impfausweis mit.
Weitere Bilder und Informationen unter: https://hoffnungsvolle-tierherzen.de/samm-m/
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.