Der wunderbare, sehr freundliche ARTHUR ist ein armer Tropf! Er lebte – bzw. vegetierte - in einem Armenviertel ohne Aufmerksamkeit und vernünftige Versorgung traurig vor sich hin. Sehnsuchtsvoll lief er jeder Person hinterher, er suchte menschlichen Kontakt. Leider nahm niemand Notiz von dem reizenden Kerlchen und so brachten ihn Tierschützer in den Shelter von Bea Jagosova.
Hier zeigt der ca. 50 cm große ARTHUR seinen grandiosen und angenehmen Charakter. Trotz seiner öden Vergangenheit liebt er die Menschen, genießt Streicheleinheiten und Aufmerksamkeit sehr. Doch diese Annehmlichkeiten sind ARTHUR leider viel zu selten beschert, es bleibt einfach viel zu wenig Zeit für jede einzelne Seele. Deshalb möchten wir ARTHUR helfen und hoffen, für diesen Prachtburschen sein verdientes, allerbestes Zuhause zu finden..
ARTHUR hofft auf eine zuverlässige, einfühlsame und geduldige Familie, die ihn herzlich willkommen heißt und ihm zeigt, wie toll ein Hundeleben als geliebtes Familienmitglied ist.
Bisher hatte der verträgliche ARTHUR noch keine Gelegenheit, das Hunde 1x1 zu lernen. Der Besuch einer mit positiver Verstärkung arbeitenden Hundeschule würde ihm bestimmt viel Freude bereiten, dort könnte er auch weiterhin Sozialkontakte zu Artgenossen pflegen.
Wer möchte für ARTHUR die Sterne zum Strahlen bringen? Seine Vermittlerin Iris Lücke freut sich auf Ihre Anfrage unter 0163 376 94 98 oder per Email an i.luecke@casa-animale.de
Bewerben können Sie sich auch direkt über unsere Selbstauskunft, die hier zu finden ist:
www.casa-animale.de/vermittlung/selbstauskunft
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ARTHUR wird kastriert, geimpft, entwurmt und gechipt nach positiver Vorkontrolle gegen Schutzgebühr in Höhe von € 400,00 vermittelt.
In Zwinger- oder Außenhaltung wird ARTHUR natürlich nicht abgegeben.
Videos:
https://www.youtube.com/shorts/H_3GITrlijg?feature=share
https://youtu.be/Ywd7udgYmaU
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.