ID-Nummer643176
Tierheim NameHope for Future e.V.
RufnameKALLE
RasseHerdenschutzhund
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 6 Jahre
,
11 Monate
Farbebraun-weiß
im Tierheim seit18.06.2023
letzte Aktualisierung22.06.2025
AufenthaltsortAusland
Geeignet für
Erfahrene
Größe
groß
Temperament
schmusebedürftig
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Kalle kommt aus dem öffentlichen Tierheim Bals uns ist nun seit einiger Zeit bei uns im Shelter. Menschen findet der sanfte Riese total super und freut sich über jede Aufmerksamkeit. Mit unseren Volontären war er sogar bereits außerhalb des Shelters unterwegs und dachte überhaupt nicht daran, sich vom Menschen zu entfernen. Er ist grundsätzlich gut verträglich, kann in seinem neuen Zuhause aber auf andere Rüden verzichten.
Da Kalle vermutlich zum Teil Herdenschutzhund ist, kann es sein, dass er in seinem neuen Zuhause entsprechende Verhaltensweisen entwickelt. Daher wünschen wir uns für ihn ein ländlich gelegenes Zuhause mit einem eingezäunten Garten, bestenfalls bei Menschen die bereits Erfahrung mit Herdenschutzhunden oder deren Mischlingen sammeln konnten und deren Eigenschaften zu schätzen wissen.
aktuell noch in Rumänien und darf ausreisen, wenn er ein Zuhause gefunden hat
gechipt und geimpft (EU Impfpass; Impfungen: Tollwut + Grundimmunisierung)
Alle Hunde werden bei ihrer Ankunft im Shelter und danach mindestens jährlich entwurmt und entfloht.
kastriert
Der Transport (angemeldet mit Traces) wird von uns, so weit es für das Bestimmungsland rechtlich möglich ist, organisiert und durchgeführt.
Wir freuen uns sehr, wenn Sie ein ernsthaftes Interesse an Kalle haben. Füllen Sie dazu unbedingt die Selbstauskunft unter dem angegebenen Link aus, nur so können wir ihre Anfrage zügig bearbeiten. Besten Dank im Voraus, Ihr Team von Hope-For-Future e.V.
https://www.hope-for-future.com/zuhause-gesucht/selbstauskunft-hund/
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.