Luke ist ein wunderschöner, junger Rüde mit auffällig eisblauen Augen – verspielt, neugierig und voller Energie. Zurzeit lebt er gemeinsam mit seiner Schwester Leia bei Maria im Shelter und wartet dort auf die Menschen, mit denen er in ein neues Leben starten darf.
Er zeigt sich offen und freundlich, sucht aktiv den Kontakt zu Menschen und genießt jede Aufmerksamkeit. Noch liegt sein ganzes Leben vor ihm – voller Spaziergänge, neuer Eindrücke und der Chance, ein echtes Zuhause zu finden. Luke bringt alles mit, was man sich von einem jungen Hund wünscht. Jetzt fehlt ihm nur noch jemand, der ihn sieht und ihm die Chance auf einen Neuanfang gibt. Wer schenkt ihm diesen Start ins Glück?
Wir wünschen uns für ihn ein liebevolles und geduldiges Zuhause, in dem man ihm mit Ruhe, Fairness und Einfühlungsvermögen die Grundlagen eines erfüllten Hundelebens vermittelt. Er könnte ausgewachsen eine Schulterhöhe von ca. 60 cm erreichen.
Befindet sich aktuell in Rumänien und darf ausreisen, wenn sie ein Zuhause gefunden hat.
Reist gechipt und geimpft (EU Impfpass; Impfungen: Tollwut und Grundimmunisierung).
Alle Hunde werden bei ihrer Ankunft im Shelter sowie anschließend mindestens einmal jährlich gegen Darmparasiten und Ektoparasiten behandelt.
Die geschilderten Verhaltensbeobachtungen basieren auf dem Alltag im Shelter und können sich in einem häuslichen Umfeld unter veränderten Lebensbedingungen entsprechend anders darstellen.
Der Transport (angemeldet mit Traces) wird von uns, so weit es für das Bestimmungsland rechtlich möglich ist, organisiert und durchgeführt.
Wir freuen uns sehr, wenn Sie ein ernsthaftes Interesse an Luke haben. Füllen Sie dazu unbedingt die Selbstauskunft unter dem angegebenen Link aus, nur so können wir ihre Anfrage zügig bearbeiten.
Besten Dank im Voraus, Ihr Team von Hope-For-Future e.V.
https://www.hope-for-future.com/zuhause-gesucht/selbstauskunft-hund/
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.