Kevin ist ein ca. 2/2024 geborener Bodeguero Andaluz Mix Rüde mit einer Schulterhöhe von ca. 35 cm und einem Gewicht von ca. 8 Kg.
Kevin wurde einsam und verlassen, ziellos umherirrend, auf einer Straße, auf der Autos fuhren, gefunden.
Er befand sich in großer Gefahr, denn er überquerte Straßen und wich Autos aus.
Kevin wurde sehr wahrscheinlich ausgesetzt und sich selbst überlassen.
Niemand suchte nach ihm oder schien ihn zu vermissen.
Seither wartet er sehnlichst auf ein liebevolles adäquates Zuhause und ein gemütliches warmes Hundebettchen, um in Geborgenheit und Wohlbefinden, glücklich leben zu können.
Der freundliche, aktive und liebenswerte Rüde sucht nun zu seinem endgültigen Glück, engagierte Menschen, die viel Zeit für ihn haben, ihn fordern und fördern, ihm das Hundeeinmaleins mit Ruhe und Geduld beibringen, bestenfalls verbunden mit regelmäßigen Besuchen in der Hundeschule und ihn aktiv in ihren Alltag integrieren, bei denen Kevin endlich die Zuneigung, Liebe und Fürsorge erfährt, die er bisher nicht hatte.
Mit Artgenossen beiderlei Geschlechts ist Kevin bestens kompatibel.
Er könnte gern und gut zu weiteren sozialverträglichen souveränen Artgenossen, bestenfalls in ähnlichem Alter und ähnlicher Größe, vermittelt werden.
Kevin ist altersentsprechend recht lebhaft und agil.
Für Kevin wird ein liebevolles Zuhause bei aktiven Menschen gesucht, die viel Zeit für ihn besitzen, sowie Lust und Freude an gemeinsamen Aktivitäten mit ihm haben und zusammen mit ihm die Welt entdecken, denn er hat vermutlich bisher noch nicht viel kennengelernt und ist auch kein Couchpotato.
Ein ländliches Zuhause und Umfeld wäre für ihn wünschenswert und ideal.
Katzen und/oder Kleintiere sollten in seinem zukünftigen Zuhause nicht vorhanden sein.
Kevin wird kastriert, geimpft, gechipt und auf Mittelmeerkrankheiten getestet vermittelt.
Er befindet sich in einem Tierheim in Andalusien/Spanien.
Die Schutzgebühr für Kevin beträgt 460 Euro.
Sie möchten Kevin ein liebevolles Zuhause geben?
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.