ID-Nummer643014
Tierheim NameTierschutzgruppe Herzensmenschen e.V.
RufnameLILIET
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertWeiblich
Alter 1 Monat
3 Tage
Farbebraun
im Tierheim seit22.05.2025
letzte Aktualisierung20.06.2025
AufenthaltsortAusland
Geeignet für
Alle
Größe
klein
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen, Katzen
Am Ende gilt doch nur, was wir getan und gelebt haben, und nicht, was wir ersehnt haben. (Arthur Schnitzler)
Name: Liliet
Geschlecht: weiblich
Geboren: ca. 18.05.2025
Größe: ca. 30 cm
Rasse: Mischling
Paten gesucht: Ja
Liliet und ihre Geschwister sind im Alter von ein paar Tagen zusammen mit ihrer Mutter Livie in die Hände von unserer Tierschützerin Gina gekommen. Dort dürfen sie die ersten Schritte im Leben gehen, doch groß werden sollen sie hier nicht!
Die hübsche Hundedame namens Liliet ist ihrem Alter entsprechend freundlich und aufgeschlossen gegenüber Mensch und Hund, auch Katzen lernt sie bereits kennen. Dennoch kennt sie die große weite Welt nicht.
Wichtig ist, dass dies lediglich Momentaufnahmen sind und du dir das bewusst machst!
Für Liliet suchen wir liebevolle, vertrauensvolle und verantwortungsvolle Menschen die sie an die Pfote nehmen und ihr eine Chance geben.
Individuell entscheiden wir, ob eine Pflegestelle mit Option zur Adoption des Hundes infrage kommt oder der Hund auf eine Pflegestelle in deiner Nähe reist, wo du ihn vor Adoption kennenlernen kannst. Den Weg zum passenden Tierschutzhund gehen wir mit unseren InteressentInnen gemeinsam, um Mensch & Hund passend und für ein ganzes Leben zusammenzubringen.
Bist du bereit für das Abenteuer Tierschutzhund und möchtest Liliet ein neues Leben schenken? Dann melde dich bei uns: herzenshunde.vermittlung@gmail.com
Sie hat einen EU-Heimtierausweis und reist geimpft, gechipt, entwurmt, gegen Flöhe und Zecken behandelt aus und wird vor der Ausreise auf Mittelmeerkrankheiten getestet.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.