ID-Nummer643010
Tierheim NameTierschutzgruppe Herzensmenschen e.V.
RufnameLYKKE
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertWeiblich
Alter 1 Monat
2 Tage
Farbebeige
im Tierheim seit22.05.2025
letzte Aktualisierung20.06.2025
AufenthaltsortAusland
Geeignet für
Alle
Größe
klein
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen, Katzen
Alles, was Du über das Leben lernen kannst, ist in drei Worte zu fassen: Es geht weiter. (Friedrich Schiller)
Name: Lykke
Geschlecht: weiblich
Geboren: ca. 18.05.2025
Größe: ca. 30 cm
Rasse: Mischling
Paten gesucht: Ja
Lykke und ihre Geschwister sind im Alter von wenigen Tagen zusammen mit ihrer Mutter in die Hände von unserer Tierschützerin Gina gekommen. Dort dürfen sie die ersten Schritte im Leben gehen, doch groß werden sollen sie hier nicht!
Die kleine Lykke ist ihrem Alter entsprechend freundlich und aufgeschlossen gegenüber Mensch und Hund. Katzen lernt sie auch bereits kennen.
Wichtig ist, dass dies lediglich Momentaufnahmen sind und du dir das bewusst machst!
Denn wenn euch das bewusst ist, sollte euch die Aufgabe Tierschutz Hund zu denken geben. Denn gemeinsam kommt so einiges auf euch zu. Höhen und Tiefen, Liebe, Vertrauen und gemeinsame Abenteuer.
Individuell entscheiden wir, ob eine Pflegestelle mit Option zur Adoption des Hundes infrage kommt oder der Hund auf eine Pflegestelle in deiner Nähe reist, wo du ihn vor Adoption kennenlernen kannst. Den Weg zum passenden Tierschutzhund gehen wir mit unseren InteressentInnen gemeinsam, um Mensch & Hund passend und für ein ganzes Leben zusammenzubringen.
Bist du bereit für das Abenteuer Tierschutzhund und möchtest Lykke ein neues Leben schenken? Dann melde dich bei uns: herzenshunde.vermittlung@gmail.com
Sie hat einen EU-Heimtierausweis und reist geimpft, gechipt, entwurmt, gegen Flöhe und Zecken behandelt aus und wird vor der Ausreise auf Mittelmeerkrankheiten getestet.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.