ID-Nummer642937
Tierheim NameproTier e.V.
RufnameMARTINO
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 3 Jahre
Farbebeige
im Tierheim seit14.06.2025
letzte Aktualisierung20.06.2025
AufenthaltsortPflegestelle
Kinderlieb
ja
Größe
groß
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen, Katzen
Kurzinfo
Geboren: 01. Juni 2022
Geschlecht: männlich
Rasse: Mischling
Schulterhöhe: 62 cm
Kastriert: ja
Gechippt: ja
Mittelmeercheck: noch nicht erfolgt
Krankheiten: keine bekannt
Katzenverträglich: ja
Hundeverträglich: ja
Kinder: ja
Handicap: keines bekannt
Pflegestelle: 92526 Oberviechtach
Martino stammt ursprünglich aus Sardinien. Seine Geschichte können Sie auf unserer Homepage nachlesen.
14. Juni 2025:
Martino durfte auf seinen deutschen Pflegeplatz reisen.
18. Juni 2025:
Martino hat sich in Windeseile in seiner Pflegestelle eingelebt. Er freut sich über jede menschliche Zuwendung, liebt seine Streicheleinheiten ohne aufdringlich zu werden. Der freundliche Rüde durfte in seinem bisherigen Leben nicht viel kennenlernen - lebte er doch von Welpenalter an im Canile. Aber ein erster Schritt ins neue Leben ist gemacht. Nun darf er das Leben mit all seinen Vielfältigkeiten kennenlernen.
Martino ist ein eher gemütliche Rüde, der es liebt, Zeit mit seinen Menschen zu verbringen. Obwohl er noch viel lernen und kennenlernen muss, ist er bereit, die Welt zu entdecken und neue Abenteuer zu erleben. Mit etwas Geduld und Liebe wird er bestimmt zu einem treuen Begleiter an Ihrer Seite.
Wenn Sie gerade auf der Suche nach einem neuen fellnasigen Familienmitglied sind und Ihnen bewusst ist, dass eine Adoption nicht nur viel Freude bedeutet, sondern auch Arbeit und große Verantwortung mit sich bringt, dann freuen wir uns auf Ihre Nachricht.
Wir vermitteln bundesweit.
Ihre Ansprechpartnerin für diese Vermittlung:
Alexandra Amann
Mobil: 0163 6794382
E-Mail: alexandra.amann@protier-ev.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.