Name: Dany (weißer Kopf mit etwas schwarz) und
Gaby (schwarzer Kopf mit etwas weiß)
Rasse: Mischlinge
Geburtsdatum: März/ April 2025
Geschlecht: weiblich
Größe: aktuell noch im Wachstum
Gewicht: aktuell noch im Wachstum
Kastriert: aktuell noch zu jung
Verträglichkeit: sehr verträglich mit allem
Charakter: welpentypisch verspielt
Test auf Mittelmeerkrankheiten: aktuell noch zu jung
Aufenthaltsort: Italien / Kampanien
Geschichte:
Glück im Unglück hatten Dany und Gaby, ohne ihr Schicksal herausgefordert zu haben. Erst ca. 6 Wochen alt waren Sie, als sie am Straßenrand in einem Karton gefunden wurden. In unserer Auffangstation haben die beiden sich zu prächtigen Welpen entwickelt. Einerseits sind sie sehr ruhig und abwartend, andererseits können sie aber auch so richtig aufdrehen und Gas geben; so wie Welpen das eben tun. Beide vermitteln wir getrennt und suchen für sie aktive Menschen, die sich der Arbeit mit einem Welpen nicht scheuen und die sie altersentsprechend fordern und fördern und ihnen die Umwelt nach und nach in kleinen Schritten zugänglich machen, damit sie sich zu charakterstarken Persönlichkeitenentwickeln, die angstfrei und entspannt durchs Leben gehen. Dany und Gaby sind wahre Wonneproppen, die ein liebevolles Zuhause verdienen!
Bei ernsthaftem Interesse wenden Sie sich gerne an die zuständige Ansprechpartnerin
Sandra Schaub
Telefonnummer 0174 7989030
https://tierschutzverein-fellini.de
Alle gesetzlich erforderlichen Impfungen zur Einreise des Hundes nach Deutschland sowie die Transportkosten sind in der Schutzgebühr (490,00 €) inbegriffen. Die zuständige Vermittlerin gibt Ihnen gerne weitere detaillierte Informationen und berät Sie gern bei der Anschaffung eines Hundes aus dem Auslandstierschutz. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme! Zur Übermittlung Ihrer Bewerbung nutzen Sie bitte folgenden Link: https://tierschutzverein-fellini-ev.petoffice.app/adopt/?species=dog
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.