Yoshiro
geb. ca. 27.05.2024
geschätzte Endgröße ca. 45-50 cm
Geschlecht: männlich
kastriert: ja
Rasse: Schnauzer-Puli Mischling
Hinweis: Herz- und Hautwurm Test steht noch aus
Yoshiro lebt noch im Tierheim (Allatbarat) in Ungarn, kann aber zeitnah nach Deutschland reisen.
Du interessierst dich für Yoshiro ?
Unter dem nachfolgenden Link wirst du direkt zur Anzeige auf unsere Homepage weitergeleitet:
https://www.pfotenhilfe-sauerland.de/zu-vermitteln/hunde-in-hu/erwachsene-rueden-ungarn/item/yoshiro
Dort gelangst du auch mit dem „Anfrage Button“ rechts oben in der Anzeige, ohne Umwege direkt zu unserem Bewerbungsbogen.
Yoshiro wartet in unserem Partnertierheim Allatbart in Ungarn und bringt alles mit, was man sich von seinem zukünftigen Vierbeiner wünscht: lieb, freundlich, menschenbezogen und offen für Neues. Er sucht die Nähe zum Menschen, ist neugierig, aktiv und steckt voller Tatendrang. Ein richtiger Sonnenschein auf vier Pfoten!
Yoshiro ist zudem ein cleveres Köpfchen der schnell versteht und begreift, wenn man ihm etwas neues beibringen und zeigen möchte. Natürlich muss er das Hunde-Einmaleins erst noch lernen sowie Grundkommandos und die typischen Alltagsroutinen. Aber mit seinem schlauen Köpfchen wird das bestimmt flott gehen. Mit anderen Hunden ist Yoshiro gut verträglich, er zeigt sich sozial und umgänglich. Jetzt fehlt ihm nur noch eines: sein eigenes Zuhause!
Wir suchen liebe und engagierte Menschen, die ihm ein abwechslungsreiches Leben bieten möchten. Menschen, die Spaß daran haben, mit ihm gemeinsam zu wachsen, ihn fördern und fordern – und dabei auch einfach jede Menge Freude mit diesem tollen Kerl haben wollen.
Yoshiro – ein Hund, der das Herz erobert und das Leben bunter macht. Bist du bereit für euer gemeinsames Abenteuer?
Über einen Besuch auf unserer Homepage, würden wir uns freuen:
https://www.pfotenhilfe-sauerland.de/
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.