Dieser junge Hund fand als Streuner seinen Weg ins Tierheim. Doch das Tierheim sollte nicht seine Endstation sein, sondern ein Sprungbrett in ein schönes Zuhause.
Wenn man sich das junge Kerlchen anschaut, kann man vermuten, dass sich in seiner Ahnenreihe auch ein Schnauzer befindet. Aber das bleibt wohl sein Familiengeheimnis.
Auf alle Fälle ist der kleine Kerl ist immer gut gelaunt und versteht sich prima mit seinen Artgenossen. Menschen gegenüber ist er sehr offen und freundlich. Er sucht aktiv ihre Nähe und hofft dabei immer auf ein wenig Action, denn der kleine Rüde sprüht vor Lebensfreude. Der Rüde läuft auch schon ganz prima an der Leine.
Das Leben in einer Familie hat Dobi noch nicht kennengelernt. Aber mit den richtigen Menschen an seiner Seite wird der Hundejunge den Einzug in sein neues Zuhause sicherlich gut meistern.
Machen Sie sich bitte bewusst, dass wir den Hund nur durch sein Verhalten in Ungarn beschreiben können. Für den Anfang ist es sehr wichtig, dass der junge Hund viel Zeit und Ruhe zum Ankommen erhält.
Wir suchen für Dobi Menschen, die bereit sind, ihn mit viel Zeit, Liebe und Geduld in der Erziehung in die Familie zu integrieren und ihm Schritt für Schritt das neue Leben in einem Haushalt beizubringen. Ein Haushalt mit vernünftigen Kindern könnten wir uns auch vorstellen. Über ausgiebige Spaziergänge in der Natur und für das Hunde 1 x 1 den Besuch in einer Hundeschule wäre sicherlich eine tolle Sache für den Rüden. werden.
Mit einer guten Grundlage kann aus Dobi ein perfekter Familienhund und toller Alltagsbegleiter werden. Dafür braucht er nur die richtigen Menschen.
Schutzgebühr: 370€ zzgl 7% USt = 395,90€
Rasse: Mischling
Geschlecht: Rüde
Geboren: 01.07.2024 (geschätzt)
Farbe: schwarz mit braunen und weißen Stichelhaaren
Impfungen: Ja
Kastriert: Ja
Chip: Ja
Anlagehund: Nein
Schulterhöhe: ca. 40 cm
Aufenthaltsort: Lakitelek Ungarn
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.