Das fesche Hundemädel MARYLIN wusste nicht was mit ihr passiert oder aus ihr werden wird, als sie auf die Straße geworfen wurde. Wie kann man nur so herzlos sein?
Ihre „Erstversorgung“ hat die überaus engagierte Tierschützerin Bea Jagosova sichergestellt, sie hat das verlorene Herzchen eingepackt und vorläufig in ihrem Shelter in Filakovo untergebracht. Hier ist sie in Sicherheit und muss nicht mehr stündlich um ihr junges Leben bangen, doch von einer behüteten, altersgemäßen Unterbringung kann sie dennoch nur träumen. MARYLIN zeigt sich überaus freundlich, sie liebt die Menschen, aber auch mit ihren Artgenossen kommt sie gut klar.
MARYLIN soll das Gefühl von Geliebtsein und Wertschätzung kennenlernen, sie sollte an der Seite „ihrer“ Menschen die Welt erobern, über Wiesen und Felder flitzen um anschließend ihre Äuglein in einem gemütlichen Kuschelkörbchen für wunderschöne Träume zu schließen. Das sollte Wahrheit werden für das reizende Hundekind.
Wie alle Pelzschnäuzchen möchte sich auch MARYLIN mit guten Manieren ins allerbeste Licht rücken, wie gerne würde sie eine mit positiver Verstärkung arbeitenden Hundeschule besuchen um das Hunde 1x1 von der Pike auf zu lernen. Natürlich müssen ihre Menschen auch die nötige Zeit, Geduld und Liebe aufbringen können, um dem süßen Fräulein gerecht werden zu können.
Kann MARYLIN mit ihrem „Ins-Herz-Schmeichel-Blick“ überzeugen und bekommt sie eine Chance auf ein wunderbares Hundeleben?
Ihre Vermittlerin Birgid Hager freut sich auf Ihre Anfrage unter 0151 112 759 22 oder per Mail an b.hager@casa-animale.de.
Bewerben können Sie sich auch direkt über unsere Selbstauskunft, die hier zu finden ist:
www.casa-animale.de/vermittlung/selbstauskunft
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MARYLIN wird geimpft, entwurmt und gechipt mit einem EU-Heimtierpass nach positiver Vorkontrolle gegen Schutzgebühr in Höhe von € 400,00 vermittelt.
In Zwinger- oder Außenhaltung wird MARYLIN natürlich nicht abgegeben.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.