ID-Nummer642314
Tierheim NameTiernothilfe Casa Katharina e.V.
RufnameBUFFY
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertWeiblich
Alter 5 Monate
Farbeschwarz-beige
im Tierheim seit14.06.2025
letzte Aktualisierung14.06.2025
AufenthaltsortPflegestelle
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Die hübsche Buffy, geb. 10.01.25, ca 40 cm um um 8 kg schwer, ist in einem rumänischen Shelter aufgewachsen und erst seit Kurzem in ihrer Pflegestelle. Dort lebt sie mit anderen Hunden im Rudel und kommt prima zurecht. Zu den Bezugspersonen baut sie schnell Bindung auf, bei Fremden ist noch etwas schüchtern, aber mit Leckerlies sehr gut bestechlich. Streicheleinheiten und Zuwendung geniesst sie sehr. Sie ist eine aufgeweckte, lustige, verspielte Hündin, die ihr neues Leben in vollen Zügen geniesst. Die Spielzeugkiste wurde bereits entdeckt und wird auch regelmässig umgeräumt. Buffy ist schon stubenrein, Geschäfte werden zuverlässig im Garten erledigt. Sie schläft nachts durch und ist weder besonders schreckhaft noch ängstlich, wenn sie alles in Ruhe kennen lernen darf. Die kleine Buffy wird später einmal mittelgroß werden, somit eine bildhüsche Hündin, in der besten Größe. Sie muss sicherlich noch Etliches lernen und sucht jetzt den Menschen, der sie an der Pfote nimmt und ihr die Welt zeigt. Buffy geht jetzt auf Körbchensuche und wartet in 91278 Pottenstein auf netten Besuch.
Habt ihr Zeit, Geduld und ein großes Herz? Ist Euch gewusst, dass Welpen noch nicht gut alleine bleiben, oft noch nicht stubenrein sind und Euer Leben erstmal auf den Kopf stellen? .....und seid trotzdem nicht abgeschreckt? Dann meldet Euch gerne bei uns. Buffy hat Rumänien mehrfach entwurmt, geimpft, gechipt, entfloht und mit EU-Pass verlassen und wird mit Vorkontrolle und Vertrag gegen eine Schutzgebühr über die TNH Casa Katharina e.V. vermittelt. Kontakt: andrea.mischustov@nefkom.net oder 0911 351822
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.