Herkunftsland: Rumänien
Rasse: Mischling
Geschlecht: weiblich
Farbe: weiß-schwarz
Schulterhöhe: ca. 55 cm
Geburtsdatum: ca. 2019
Standort: Rumänien
Besonderheit: 5 Jahre im Shelter
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Update Mai 2025:
Seit nun bald 5 unvorstellbar langen Jahren hofft unsere hübsche STROLCHI bereits im Shelter vergeblich auf ihr Glück. Auch bei diesem Besuch war sie erneut einer der unsicheren Hunde des Kennels, wich jeder Annäherung aus und hielt stets einen gewissen Sicherheitsabstand zu uns ein. STROLCHI durfte nie lernen, was es heißt, Menschen zu vertrauen – und im Shelter ist es fast unmöglich, bei den wenigen und kurzen Besuchen der Volontärinnen große Fortschritte zu erzielen. Daher hoffen wir für STROLCHI, dass sie nun endlich die Chance erhält und von erfahrenen und einfühlsamen Menschen gesehen wird, die sie an die Pfote nehmen und behutsam Stück für Stück an ein Zusammenleben auf der Sonnenseite heranführen. Da ihr die Anwesenheit anderer Hunde Sicherheit gibt, würde die verträgliche STROLCHI von einem netten Ersthund an ihrer Seite profitieren.
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Oktober 2024:
STROLCHI blieb immer auf größtmöglichem Abstand zu uns. Nachdem sie sah, dass eine andere Hündin Leckerli vom Boden nahm, zeigte sie sich etwas neugieriger und nahm aus größerer Entfernung ebenfalls ab und an ein Leckerli vom Boden. Dabei wirkte sie aber weiterhin unsicher.
Sie lebt im Kennel mit weiteren Hündinnen und einem Rüden zusammen und scheint verträglich.
Kontakt:
verein@tierhilfe-lebenswert.de
Unsere Hunde
sind geimpft (Tollwut und 2x Grundimmunisierung)
sind gechippt und mit dem EU-Heimtierausweis ausgestattet
werden auf unsere Kosten (wir übernehmen die Labor-Gebühren) auf die gängigen Mittelmeerkrankheiten getestet: Babesiose, Ehrlichiose, Leishmaniose, Rickettsien, Filarien, Hepatozoonose, Anaplasmose
werden nur nach positiver Vorkontrolle (Hausbesuch) gegen eine Schutzgebühr mit Schutzvertrag vermittelt.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.