Herkunftsland: Rumänien
Rasse: Mischling
Geschlecht: weiblich
Farbe: schwarz-weiß-hellbraun
Schulterhöhe: ca. 55 cm
Geburtsdatum: ca. 2018
Standort: Rumänien
Besonderheit: seit 6 Jahren im Shelter
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Update Mai 2025:
Seit nun bald 6 unvorstellbar langen Jahren hofft unsere hübsche WUJAMA mit dem besorgten Blick und dem flauschigen Fell im Shelter auf ihr Glück. Auch bei diesem Besuch war sie erneut einer der unsicheren Hunde des Kennels und hielt sich ausschließlich in der sicheren Hütte auf. Mit großen, unsicheren Äuglein blickte sie uns daraus an. WUJAMA durfte nie lernen, was es heißt, Menschen zu vertrauen – und im Shelter ist es fast unmöglich, bei den wenigen und kurzen Besuchen der Volontärinnen große Fortschritte zu erzielen. Daher hoffen wir für WUJAMA, dass sie nun endlich die Chance erhält und von erfahrenen und einfühlsamen Menschen gesehen wird, die sie an die Pfote nehmen und behutsam Stück für Stück an ein Zusammenleben auf der Sonnenseite heranführen. Da ihr die Anwesenheit anderer Hunde Sicherheit gibt, würde die verträgliche WUJAMA von einem netten Ersthund an ihrer Seite profitieren. Wo sind die Profis, die sich WUJAMA endlich annehmen?
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Update Oktober 2024:
Wujama saß in der Hütte, als wir den Kennel betraten. Als wir ihn etwas nötigten verließ er die Hütte, fühlte sich aber aufgrund unserer Anwesenheit sichtlich unwohl. Wujama ist leider immer noch sehr unsicher.
Kontakt:
verein@tierhilfe-lebenswert.de
Unsere Hunde
sind geimpft (Tollwut und 2x Grundimmunisierung)
sind gechippt und mit dem EU-Heimtierausweis ausgestattet
werden auf unsere Kosten (wir übernehmen die Labor-Gebühren) auf die gängigen Mittelmeerkrankheiten getestet: Babesiose, Ehrlichiose, Leishmaniose, Rickettsien, Filarien, Hepatozoonose, Anaplasmose
werden nur nach positiver Vorkontrolle (Hausbesuch) gegen eine Schutzgebühr mit Schutzvertrag vermittelt.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.