Zuletzt aktualisiert 06/2025
Die zuckersüße Eivor lebt gemeinsam mit ihrer Schwester Sigrid in Georgianas Shelter. Sie ist eine junge Hündin voller Lebensfreude – altersgemäß verspielt, neugierig und offen für alles Neue. Sie könnte ausgewachsen eine Schulterhöhe von ca. 45-50 cm erreichen.
Eivor hat ein besonders sanftes und charmantes Wesen. Sie liebt es, im Mittelpunkt zu stehen, genießt Aufmerksamkeit und lässt sich nur zu gern mit Streicheleinheiten verwöhnen. Menschen gegenüber zeigt sie sich anhänglich, freundlich und sehr zugewandt.
Auch mit anderen Hunden und Katzen versteht sich Eivor hervorragend. Sie geht rücksichtsvoll und sozial mit ihren tierischen Mitbewohnern um – eine wahre Herzenshündin.
Was ihr jetzt noch fehlt, ist ein eigenes Zuhause. Menschen, bei denen sie ankommen darf, die ihre einzigartige Art zu schätzen wissen und gemeinsam mit ihr durchs Leben gehen möchten. Eivor ist bereit – für ein neues Kapitel voller Nähe, Vertrauen und schöner Erlebnisse.
Wir wünschen uns für sie ein liebevolles und geduldiges Zuhause, in dem man ihr mit Ruhe, Fairness und Einfühlungsvermögen die Grundlagen eines erfüllten Hundelebens vermittelt.
Befindet sich aktuell in Rumänien und darf ausreisen, wenn sie ein Zuhause gefunden hat.
Reist gechipt und geimpft (EU Impfpass; Impfungen: Tollwut und Grundimmunisierung).
Alle Hunde werden bei ihrer Ankunft im Shelter sowie anschließend mindestens einmal jährlich gegen Darmparasiten und Ektoparasiten behandelt.
Die geschilderten Verhaltensbeobachtungen basieren auf dem Alltag im Shelter und können sich in einem häuslichen Umfeld unter veränderten Lebensbedingungen entsprechend anders darstellen.
Der Transport (angemeldet mit Traces) wird von uns, so weit es für das Bestimmungsland rechtlich möglich ist, organisiert und durchgeführt. B
Bei ernsthaftem Interesse freuen wir uns sehr auf Ihre Nachricht.
Besuchen Sie Eivor auch auf unserer Homepage.
https://www.hope-for-future.com/tiervermittlung/zu-den-hunden/eivor-georgiana/
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.