LE COPIETTE – sie wurden sich selbst überlassen
Am 30. April 2024 kamen die Kleinen in der LIDA in Olbia an – das Schicksal wollte es, dass sie vor ihrem sicheren Tod doch noch gesehen und in Sicherheit gebracht werden sollten.
Ein Rüder der 4 Geschwister hat bei ihrem Retter sein Endzuhause auf Sardinien gefunden!
Nun gilt es auch für die 3 noch verbliebenen Geschwister liebevolle Familien zu finden.
Noch sind die Kleinen im Quarantänebereich untergebracht, aber bald ist es an der Zeit, dass sie auch andere Leidensgenossen im rifugio im Auslauf kennenlernen können.
Um Feinheiten der Charaktere zu beschreiben ist es noch zu früh.
Was man jetzt aber schon sagen kann ist, dass diese Geschwister ganz wunderbare, freundliche und sensible Geschöpfe sind.
Je eher und schneller sie ihr Leben hinter Gittern hinter sich lassen können, umso besser ist es für sie.
Die Endgröße wird von den Kollegen derzeit auf maximal mittelgroß geschätzt.
Bei Fragen zu unseren Schützlingen, oder aber wenn Sie CARMEN einen Platz als Familienmitglied auf einer Endstelle anbieten möchten, dann melden Sie sich bitte bei: kontakt@sardinienhunde.org.
Sie erhalten dann per Mail im ersten Schritt unsere allgemeinen Infos zum Vermittlungsablauf und unser Formular zur Selbstauskunft.
Steckbrief
Geburtsdatum: 01.03.25
Rasse: Mischling
Geschlecht: weiblich
Schulterhöhe: im Wachstum
Kastriert/sterilisiert: noch nicht
Handicap: -
Katzenverträglichkeit: unbekannt
Jagdtrieb: unbekannt
Mittelmeercheck: nach Einreise und 6 Monate später
Impfstatus: Grundimmunisierung
Die von uns in die Vermittlung genommenen Hunde kennen wir alle persönlich, die Beschreibung der Hunde schildert das aktuelle Verhalten bei unserem Kooperationspartner. Dieses lässt nur bedingt Rückschlüsse auf ihr späteres Verhalten in einem neuen Zuhause zu. Wertvolle Informationen dazu erhalten wir auch regelmäßig von unseren Kollegen vor Ort (Pfleger und Tierärzte). Das Geburtsdatum wird beim Setzen des Chip vom Amtstierarzt festgelegt.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.