Die zuckersüße Hündin Livia hat das Herz am rechten Fleck und einen ganz besonderen Charme. Sie wurde aus einem öffentlichen Tierheim gerettet und lebt nun bei Maria im Shelter.
Livia ist eine aufgeweckte, freundliche und sehr menschenbezogene Hündin, die die Nähe zum Menschen sehr genießt. Kuscheln gehört für sie einfach dazu - je mehr, desto besser.
Ihr Highlight ihres Tages ist die Zeit mit den Volontären: gemeinsam spielen, sich im Gras die Sonne auf den Bauch scheinen lassen und ausgiebige Streicheleinheiten genießen.
Sie macht auch schon tolle Fortschritte beim Laufen an der Leine und zeigt sich dabei neugierig und lernbereit. Für Livia ist jede Aufmerksamkeit ein kleines Geschenk, das sie mit einem fröhlichen Schwanzwedeln und einem strahlenden Blick dankt.
Die kleine Kuschelmaus wünscht sich nun ein Zuhause voller Liebe, Geborgenheit und gemeinsamer Kuschelzeit. Ein Platz, an dem sie endlich ankommen und ihr Herz verschenken darf.
Wir wünschen uns für sie ein liebevolles und geduldiges Zuhause, in dem man ihr mit Ruhe, Fairness und Einfühlungsvermögen die Grundlagen eines erfüllten Hundelebens vermittelt. Sie hat eine Schulterhöhe von ca. 30-35 cm.
Befindet sich aktuell in Rumänien und darf ausreisen, wenn sie ein Zuhause gefunden hat.
Reist gechipt und geimpft (EU Impfpass; Impfungen: Tollwut und Grundimmunisierung).
Alle Hunde werden bei ihrer Ankunft im Shelter sowie anschließend mindestens einmal jährlich gegen Darmparasiten und Ektoparasiten behandelt.
Die geschilderten Verhaltensbeobachtungen basieren auf dem Alltag im Shelter und können sich in einem häuslichen Umfeld unter veränderten Lebensbedingungen entsprechend anders darstellen.
Der Transport (angemeldet mit Traces) wird von uns, so weit es für das Bestimmungsland rechtlich möglich ist, organisiert und durchgeführt.
Bei ernsthaftem Interesse freuen wir uns sehr auf Ihre Nachricht.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.