Bodeguero Ratonero Andaluz
geb. 04/2019
ca. 39cm hoch
Verträglich mit: Rüden, Hündinnen und Katzen
Kinder bisher nicht getestet
Bonzo, ein junger Mann, der sein Leben bisher auf der Straße gemeistert hat. Doch durch ein Zufall ist er in die schützende Obhut unserer befreundeten Tierschützer in Spanien gekommen.
Und wer jetzt denkt, der arme Hund… Nein, ganz im Gegenteil. Es macht den Anschein, als hätte Bonzo eigentlich darauf gewartet. Endlich Futter zur freien Verfügung, Menschen, die ihm nur gutes wollen und Anerkennung schenken. Auch das Schlafen in schützender Umgebung. All das hat Bonzo nun kennen und lieben gelernt. Auch wenn das spanische Tierheim nicht sein absoluter Traum vom Leben ist. Doch Bonzo weiß jetzt, was er sich für sein Leben wünscht. Nämlich eine Familie, mit der er durch sein Leben gehen darf und endlich Liebe und Anerkennung bekommen.
Das Leben mit den anderen Hunden findet er toll. Er genießt das Spiel und ist allen Hunden gegenüber absolut nett und freundlich. Neue Hunde nimmt er sofort in die Gruppe auf und schnüffelt sie begeistert ab.
Bonzo, hat im Tierheim ja auch erfahren, dass die Menschen toll sind. So liebt Bonzo auch den Kontakt zu den Tierschützern sehr. Wobei man auch klar sagen muss, dass Bonzo von Anfang an den Menschen sehr zugetan war. So wünscht sich Bonzo nun ein Zuhause mit Menschen, die ihr Herz an den kleinen Mann verlieren.
Hat Bonzo nun den großen Jackpot ergattert?
Bonzo ist selbstverständlich bei Ausreise gechipt, geimpft, kastriert, registriert und vom Tierarzt durchgecheckt. Weiter wurde er auf die Mittelmeerkrankheiten getestet und bringt in sein neues Zuhause einen EU-Impfausweis mit.
Alle Bilder, die wir von Bonzo haben, haben wir Ihnen oben auf der Seite zu einer Diashow zusammengestellt. Nehmen Sie sich einfach die Zeit und schauen sich die Bilder an, oder klicken Sie auch gerne darauf, um sich das nächste Bild anzuschauen.
Kontakt:
Julia Streitl
julia.streitl@hoffnungsvolle-tierherzen.de
01 77 – 21 16 44 7
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.