Zuletzt aktualisiert: 05/2025
Molly wurde als Welpe aus einem der öffentlichen Tierheime gerettet, da sie dort sehr wahrscheinlich nicht überlebt hätte. Mittlerweile ist die junge Hündin, bei der es sich wahrscheinlich um einen Herdenschutzhund-Mischling handelt, deutlich gewachsen und hat eine Schulterhöhe von ca. 65 cm.
Sie ist eine sehr sanfte und liebe Hündin, eher zurückhaltend als draufgängerisch und sehr gut mit anderen Hunden verträglich. Sie ist junghundtypisch aufgeschlossen, neugierig, zutraulich und findet alles und jeden toll.
Da Molly vermutlich mindestens zum Teil Herdenschutzhund ist, kann es sein, dass sie in ihrem neuen Zuhause entsprechende Verhaltensweisen entwickelt. Daher wünschen wir uns für sie ein ländlich gelegenes Zuhause mit einem eingezäunten Garten, bestenfalls bei Menschen die bereits Erfahrung mit Herdenschutzhunden oder deren Mischlingen sammeln konnten und deren Eigenschaften zu schätzen wissen.
Wir wünschen uns für sie ein liebevolles und geduldiges Zuhause, in dem man ihr mit Ruhe, Fairness und Einfühlungsvermögen die Grundlagen eines erfüllten Hundelebens vermittelt.
Befindet sich aktuell in Rumänien und darf ausreisen, wenn sie ein Zuhause gefunden hat.
Reist gechipt und geimpft (EU Impfpass; Impfungen: Tollwut und Grundimmunisierung).
Alle Hunde werden bei ihrer Ankunft im Shelter sowie anschließend mindestens einmal jährlich gegen Darmparasiten und Ektoparasiten behandelt.
Die geschilderten Verhaltensbeobachtungen basieren auf dem Alltag im Shelter und können sich in einem häuslichen Umfeld unter veränderten Lebensbedingungen entsprechend anders darstellen.
Der Transport (angemeldet mit Traces) wird von uns, so weit es für das Bestimmungsland rechtlich möglich ist, organisiert und durchgeführt.
Bei ernsthaftem Interesse freuen wir uns sehr auf Ihre Nachricht.
Besuchen Sie Molly auch auf unserer Homepage.
https://www.hope-for-future.com/tiervermittlung/zu-den-hunden/molly/
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.