Finnula lebt schon so lange im Shelter und hat sich im letzten Jahr leider etwas Kummerspeck angefuttert. Jeder Tag gleicht dem anderen und nur selten haben die Volontäre Zeit für etwas kuscheln. Wer hat nicht Lust sie auf einen kleinen Fitness-Spaziergang für immer zu begleiten?
Diese junge Hündin wurde von einer Privatperson gemeinsam mit sechs anderen Welpen in einem Garten gehalten bis sie alt genug waren um geimpft zu werden. Finnula und ihr Bruder Mozart sind übrig geblieben, ihre Geschwister durften mittlerweile alle in ein Zuhause ausreisen.
Finnula ist junghundtypisch verspielt und möchte die Welt erkunden, sie ist dem Menschen sehr zugewandt und hat mit unseren Volontären bereits Kuscheleinheiten für sich entdeckt. Mit weiteren positiven Erfahrungen wird sie sicherlich eine tolle Begleiterin werden. Sie hat eine Schulterhöhe von ca. 60 cm.
Wir wünschen uns für sie ein liebevolles und geduldiges Zuhause, in dem man ihr mit Ruhe, Fairness und Einfühlungsvermögen die Grundlagen eines erfüllten Hundelebens vermittelt.
Befindet sich aktuell in Rumänien und darf ausreisen, wenn sie ein Zuhause gefunden hat.
Reist gechipt und geimpft (EU Impfpass; Impfungen: Tollwut und Grundimmunisierung).
Alle Hunde werden bei ihrer Ankunft im Shelter sowie anschließend mindestens einmal jährlich gegen Darmparasiten und Ektoparasiten behandelt.
Die geschilderten Verhaltensbeobachtungen basieren auf dem Alltag im Shelter und können sich in einem häuslichen Umfeld unter veränderten Lebensbedingungen entsprechend anders darstellen.
Der Transport (angemeldet mit Traces) wird von uns, so weit es für das Bestimmungsland rechtlich möglich ist, organisiert und durchgeführt.
Bei ernsthaftem Interesse freuen wir uns sehr auf Ihre Nachricht.
Besuchen Sie Finnula auch auf unserer Homepage.
https://www.hope-for-future.com/tiervermittlung/zu-den-hunden/finnula/
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.