ID-Nummer641535
Tierheim NameSardinienhunde e.V.
RufnameCHIARA
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertWeiblich
Alter 2 Monate
30 Tage
Farbebraun gestromt
im Tierheim seit04.05.2025
letzte Aktualisierung08.06.2025
AufenthaltsortAusland
Geeignet für
Alle
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Unsere 3 Glückspilze!
Wäre da nicht die aufmerksame und tierliebe Familie gewesen, die direkt und ohne zu zögern gehandelt hatte......wer weiß, welches Ende die 3 Geschwister genommen hätten ???
Es wurden dann auch keine Kosten und Mühen gescheut und die 3 direkt in unser Kooperationstierheim der LIDA nach Olbia gebracht.
Dort werden die Zwerge nun mit allem Notwendigen versorgt und können in Sicherheit und Geborgenheit die erste Lebenszeit verbringen, bevor dann hoffentlich bald die Reise zu den eigenen Familien starten kann.
Bei Fragen zu unseren Schützlingen, oder aber wenn Sie Chiara einen Platz als Familienmitglied auf einer Endstelle anbieten möchten, dann melden Sie sich bitte bei: kontakt@sardinienhunde.org.
Sie erhalten dann per Mail im ersten Schritt unsere allgemeinen Infos zum Vermittlungsablauf und unser Formular zur Selbstauskunft.
Steckbrief
Geburtsdatum: 10.03.25
Rasse: Mischling
Geschlecht: weiblich
Schulterhöhe: im Wachstum
Kastriert/sterilisiert: nein
Handicap: -
Katzenverträglichkeit: unbekannt
Jagdtrieb: unbekannt
Mittelmeercheck: nach Einreise und 6 Monate später
Impfstatus: Grundimmunisierung
Die von uns in die Vermittlung genommenen Hunde kennen wir alle persönlich, die Beschreibung der Hunde schildert das aktuelle Verhalten bei unserem Kooperationspartner. Dieses lässt nur bedingt Rückschlüsse auf ihr späteres Verhalten in einem neuen Zuhause zu. Wertvolle Informationen dazu erhalten wir auch regelmäßig von unseren Kollegen vor Ort (Pfleger und Tierärzte). Das Geburtsdatum wird beim Setzen des Chip vom Amtstierarzt festgelegt.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.