Gesprächiger Spitz-Rüde Lou wartet in 74336 Brackelheim
Lou muss leider abgegeben werden, weil seine Halter in eine Wohnung ziehen, in der keine Hunde erlaubt sind. Der 35 cm kleine und 6 kg leichte Rüde ist ein fröhlicher, aufgeschlossener und freundlicher Hund. Auch über Kontakt mit fremden Menschen freut er sich sehr und lässt sich gleich streicheln. Er kennt das Zusammenleben mit kleinen Kindern und geht sehr liebevoll mit diesen um. Rassetypisch ist Lou bellfreudig, kommt aber ansonsten zuhause gut zur Ruhe und kann problemlos alleine bleiben. Auch ansonsten braucht er laut seinen Haltern nicht allzu viel Auslastung. Lou kennt die gängigen Grundkommandos, die Leinenführigkeit ist aber noch ausbaufähig. Bei Begegnungen an der Leine mit Artgenossen neigt der intakte Lou zum Ziehen und Bellen. Leider kann nichts über seine Verträglichkeit mit anderen Hunden gesagt werden, da Lous Halter nie Kontakt zu Artgenossen zugelassen haben. Auch die Verträglichkeit mit Katzen ist nicht bekannt.
Lou sucht ein eher ländlich gelegenes Zuhause, weil er das Leben in der Stadt nicht kennt. Aufgrund seiner Bellfreudigkeit ist er nur bedingt für die Haltung in einem Mehrparteienhaus geeignet.
Lou kann nach Absprache in 74336 Brackelheim besucht werden.
Fakten zu Lou:
• Rasse: Spitz
• Alter: 7 Jahre
• Größe: 35 cm
• Gewicht: 6 kg
• Kastriert: Nein
• Stubenrein: Ja
• Kinderlieb: Ja
• Katzenverträglich: Unbekannt
• Leinenführig: Muss noch geübt werden
• Hundeverträglich: Unbekannt
• Geimpft, gechipt, entwurmt
Lou wird nur nach positiver Vorkontrolle (Hausbesuch) gegen eine Schutzgebühr mit einem Schutzvertrag vermittelt.
Hinweis: Die Vermittlung erfolgt über unseren Verein per Privatvertrag zwischen neuem und aktuellem Halter.
Bei Interesse bitte unsere Selbstauskunft ausfüllen:
https://www.lichtblick-fuer-pfoten.de/tiervermittlung-1/interessentenbogen-bewerbung-hund/
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.