ID-Nummer641226
Tierheim NameElpida & Esperanza, Hoffnung für Straßenhunde e.V.
RufnameATLASRAMOS
RasseGalgo Español
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 5 Jahre
Farbebraun
im Tierheim seit05.06.2025
letzte Aktualisierung05.06.2025
AufenthaltsortAusland
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Erfahrene
Größe
groß
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
VERMITTLUNGSHILFE für Vergessene Fellnasen e.V.
Atlas/Ramos sucht dringend eine Neue Familie
Man wird ihm nicht mehr gerecht
Bericht der Besitzerin:
Atlas (5) ist ein sehr fröhlicher und aufgestellter Galgo. Er ist sehr fit, unternehmungslustig und neugierig. Atlas liebt es, mit anderen Hunden, Menschen oder allein zu spielen. Außerdem zeigt er sich verschmust, zutraulich und sensibel. Für Essen macht er alles. Er hat die Hundeschule besucht (Grundgehorsam vorhanden), ÖPNV und Autofahren sind kein Prooblem. Mantrailing wurde mit ihm ausprobiert und hat ihm enorm viel Spaß bereitet.
Atlas ist nicht gerne allein und hat in solchen Momenten Flausen im Kopf. Er kann super zu bereits vorhandenen Hunden genommen werden. Atlas schließt sich eng an seine Bezugsperson an, ist aber auch sonst sehr sozial mit Menschen und anderen Hunden. Einzig an der Leine pöbelt er hin und wieder bei Hundebegegnungen.
Atlas braucht einen stabilen Lebensplatz, an dem er möglichst wenig allein sein muss. Atlas wünscht sich aktive Besitzer:innen, die sich gerne bewegen. Impfungen, Arzttermine und Entwurmungen wurden regelmässig gemacht und sind auf dem aktuellen Stand.
In Spanien hat er sich ein Bein gebrochen, welches ohne Behandlung verheilt ist. Aus diesem Grund ist sein linkes Vorderbein etwas schräg. Dies schränkt ihn im Alltag jedoch nicht ein und die Gelenke sind nicht betroffen. Aktuelle Röntgenbilder liegen vor.
Zur Zeit wohnt Atlas im Elsass, nahe Basel.
Kontakt: b.jung.vergessenefellnasen@gmail.com
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.