ID-Nummer641142
Tierheim NameSalva Hundehilfe e.V.
RufnamePALOMA
RasseDeutscher Schäferhund
Geschlecht/KastriertWeiblich, Kastriert
Alter 5 Jahre
Farbegrau
im Tierheim seit04.06.2025
letzte Aktualisierung04.06.2025
AufenthaltsortAusland
Größe
klein
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Name: Paloma
Geschlecht: weiblich
Rasse: Mischling
Geboren: 14.05.2020
Größe: ca. 30 cm
Kastriert: ja
Andere Hunde: ja
Katzen: unbekannt
Kinder: unbekannt
Handicap: nein
Aktueller Aufenthaltsort: Spanien, Sevilla
Paloma wurde im Mai 2020 geboren und hat sich in ihrem noch jungen Leben zu einer außergewöhnlich sanften und menschenbezogenen Hündin entwickelt. Gemeinsam mit ihrer älteren Freundin Lola landete sie im spanischen Tierheim – ein trauriger Schicksalsschlag, den die beiden eng aneinandergeschmiegt gemeinsam meistern.
Paloma ist verschmust, freundlich und sucht die Nähe zum Menschen. Jede noch so kleine Streicheleinheit wird von ihr dankbar angenommen. Ihre enge Bindung zu Lola gibt ihr Halt in der für sie fremden und stressigen Tierheimumgebung. Die beiden verbringen viel Zeit miteinander und scheinen unzertrennlich – zumindest im Moment.
Deshalb sollen Paloma und Lola gemeinsam nach Deutschland reisen dürfen – in ein ruhiges, sicheres Umfeld, in dem sie zur Ruhe kommen und ihre wahren Bedürfnisse zeigen können. Dort kann man behutsam prüfen, ob sie wirklich dauerhaft zusammenbleiben möchten, oder ob sie – mit neu gewonnener Sicherheit – auch einzeln glücklich vermittelt werden können.
Paloma bringt die besten Voraussetzungen für ein treues Familienmitglied mit: Zärtlichkeit, soziale Stärke und ein offenes Herz. Wer ihr (und vielleicht auch Lola) ein Zuhause schenkt, wird mit bedingungsloser Liebe belohnt.
Wenn Sie die beiden aufnehmen können, melden Sie sich bei ihrer Vermittlerin.
Kontakt: Martina Henning, Tel. 0176 618 990 71 oder martina.henning@salva-hundehilfe.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.