Name: Mori
geboren: 06/2024
Rasse: Mischling
Größe: ca. 40–45 cm (wenn ausgewachsen)
Endgewicht: ca. 15–20 kg
Kastriert: Ja
Verträglich: mit Artgenossen und Katzen
Geeignet für Familien mit Kindern: Ja
Wesen: verspielt, freundlich, lebensfroh, fröhlich, intelligent, ruhig, dem Menschen sehr zugewandt
Hier lebe ich: Griechenland
Mori ist eine junge Hündin mit einem besonders sanften Wesen, die sich nichts sehnlicher wünscht als ein liebevolles Zuhause bei geduldigen Menschen mit großem Herzen.
Die hübsche Mori wurde zusammen mit ihrem Bruder Justin in Griechenland ausgesetzt und liebevoll im Shelter von ehrenamtlichen Tierpflegern aufgepäppelt. Dort zeigt sie sich als ruhige, sehr freundliche Junghündin, die den Kontakt zum Menschen sucht und mit anderen Hunden sowie Katzen problemlos zurechtkommt.
Obwohl sie noch jung ist, wirkt Mori in ihrer Art oft schon sehr besonnen. Sie liebt es, zu kuscheln, zeigt sich neugierig und intelligent – eine tolle Begleiterin für Familien, Paare oder Einzelpersonen, die ihr ein wenig Zeit zum Ankommen schenken.
Da Mori bisher nur das Leben im Shelter kennt, muss sie das kleine Hunde-1x1 noch lernen. Mit Geduld, Liebe und positiver Führung wird sie aber schnell verstehen, wie das Leben in einer Familie funktioniert.
Gesundheitlich ist Mori bestens versorgt: Sie ist kastriert, vollständig geimpft, negativ auf Mittelmeerkrankheiten getestet und macht insgesamt einen sehr guten Eindruck.
Gesuchtes Zuhause:
Für Mori wünschen wir uns ein ruhiges Zuhause – idealerweise mit Garten – in dem sie in ihrem Tempo ankommen und Vertrauen aufbauen darf. Ein freundlicher Ersthund darf gern vorhanden sein, ist aber kein Muss. Wichtig sind liebevolle Menschen, die sie fördern, ihr das Hunde 1x1 mit Geduld beibringen und ihr die Welt mit Ruhe und Sicherheit zeigen.
Mori hat viel Liebe zu geben – jetzt braucht sie nur noch die Menschen, die sie annehmen.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.