Name: Loba
Rasse: Schäferhund
Geschlecht: weiblich
Geboren: 06.2023
Endgröße: 60 cm
Kastriert: ja
Andere Hunde: ja
Katzen: unbekannt
Kinder: ja
Handicap: nein
Aktueller Aufenthaltsort: Spanien
Die wunderschöne Loba ist etwa 2 Jahre alt und lebt momentan im Tierheim in Spanien.
Trotz des stetigen Alltagstrubels und schwieriger Lebensumstände zeigt sie sich freundlich und zugänglich und kommt gut mit Menschen zurecht.
Sie versteht sich problemlos mit Kindern und auch mit Artgenossen ist sie verträglich und begegnet ihnen souverän.
Was Loba bisher erlebt hat, wissen wir leider nicht. Ebenso wenig, wie viel sie bereits vom Leben im Haus kennt.
Wer sich für sie entscheidet, sollte also bereit sein, geduldig und liebevoll an den Grundlagen des Alltags zu arbeiten: Stubenreinheit, Leinenführigkeit, das Alleinbleiben und der Umgang mit neuen Reizen könnten für sie noch ungewohnt sein.
Doch Loba bringt dafür alle Voraussetzungen mit, um sich mit der richtigen Unterstützung zu einer großartigen Begleiterin zu entwickeln.
Als Deutsche Schäferhündin vereint Loba viele rassetypische Eigenschaften: Sie ist klug, arbeitsfreudig und will sich eng an ihren Menschen orientieren.
Schäferhunde wollen gefallen, suchen die Nähe zu ihrer Bezugsperson und brauchen eine sinnvolle Aufgabe. Für Loba wünschen wir uns daher ein Zuhause, das ihr diese Orientierung bietet - durch klare Strukturen, liebevolle Konsequenz, viel gemeinsamer Zeit und Aktivität.
Loba braucht Menschen, die sie geistig wie körperlich auslasten, sie fordern, fördern und in den Familienalltag integrieren möchten.
Wer bereit ist, mit ihr gemeinsam zu wachsen, wird in ihr eine loyale, lernfreudige und sehr menschenbezogene Gefährtin finden.
Wenn Sie sich bewusst für einen Hund aus dem Tierschutz und die Besonderheiten eines Schäferhundes entscheiden, freuen wir uns auf Ihre Anfrage.
Idealerweise suchen wir für Loba ein Zuhause.
Kontakt: Birgit Honnef, E-Mail: birgit.honnef@salva-hundehilfe.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.