ID-Nummer640948
Tierheim NameSalva Hundehilfe e.V.
RufnameSAMMY
RassePudel-Mix
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 2 Jahre
,
5 Monate
Farbeschwarz-weiß
im Tierheim seit03.06.2025
letzte Aktualisierung03.06.2025
AufenthaltsortAusland
Kinderlieb
ja
Größe
klein
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Name: Sammy
Rasse: Pudel-Mischling (?)
Geschlecht: männlich
Geboren: ca. 01.2023
Größe: ca. 35 cm
Kastriert: ja
andere Hunde: ja
Katzen: kann getestet werden
Kinder: ältere
Handicap: nein
Aktueller Aufenthaltsort: Spanien
Sammy ist einfach sympathisch und nett. Er ist ein menschenbezogener und fröhlicher junger Hund, der gerne das triste Tierheim so schnell wie möglich gegen ein neues Zuhause tauschen möchte. Das kleine Kerlchen musste bei Ankunft erst einmal geschoren werden und die hübschen Locken, wie man sie am Kopf sieht, müssen am übrigen Körper wieder nachwachsen. Mit etwas Vorstellungskraft sieht man ihn in seiner ganzen Schönheit vor sich. Den Pudelanteil in seinen Genen erkennt man leicht. Was sonst noch für Rassen in seiner Ahnenreihe zu finden sind, wissen wir nicht. Insofern kann auch nicht gesagt werden, ob er viel oder wenig haart und für Allergiker geeignet ist. Bevor Sie nun „schockverliebt“ zu den Tasten greifen, fragen Sie sich, ob Sie Zeit und Geduld haben, einem Hund aus dem Tierschutz, der voller Überraschungen steckt, einen Platz in Ihrem Herzen und in Ihrem Zuhause zu schenken. Wahrscheinlich hat Sammy in Sachen Hundeeinmaleins noch Nachholbedarf. Spanisch müssen sie nicht lernen, um sich mit Sammy zu verständigen, liebevoll geführt und angeleitet, wird ein schlaues Köpfchen wie er schnell verstehen, was von ihm erwartet wird. Und mit ein bisschen Glück tut er es dann auch, sobald sich die erste Aufregung über sein neues Hundeleben gelegt hat.
Ansprechpartner: Christiane Johnen
015234296796
Mail: christiane.johnen@salva-hundehilfe.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.