Cirana kam mit ihren 4 Geschwistern ohne Mutter bereits im April 2024 ins städtische Canile auf Sizilien und wächst hier in einem Zwinger auf. Ab und an dürfen sie über das Gelände toben, mehr haben sie nicht in ihrem trostlosen Alltag. Weit entfernt von einer unbeschwerten Welpen-Zeit in dem sie die normalen Dinge des Alltags kennenlernen.
Aufgrund ihrer langen Zeit die sie nun schon im Canile untergebracht sind, stehen Cirana und ihre Geschwister auf der Liste in ein großes Endcanile verlegt zu werden. Das Canile ist seit einem Jahr übervoll und Abschiebungen sind in vollem Gange.
Wir suchen für Cirana Menschen, die Erfahrung haben im Umgang mit Hunden um ihr souverän in einer komplett neuen Welt zur Seite zu stehen. Menschen, die sich der Aufgabe bewusst sind, nicht aus Mitleid handeln, sondern Lust, Zeit und Geduld haben ihn in ein normales Leben zu begleiten.
Ein souveräner Ersthund im Zuhause würden wir sehr begrüßen, denn diese sind immer eine immense Stütze in der weiteren Entwicklung.
Name: Cirana
Geschlecht: weiblich
Rasse: Mischling
Geburtsdatum: 10.02.2024
Größe: ca. 50-55 cm (geschätzt)
Kastriert: Ja
gechipt, geimpft, entwurmt, kastriert, EU Pass, Ausreise nach den gesetzlichen Tracesbestimmungen
Vermittlung: Innerhalb Deutschland
Aufenthaltsort: Italien
Organisation: Leben für Streuner e.V.
Email: adoption.italien@gmx.de
Besuchen Sie uns auch auf unserer Homepage
www.leben-fuer-streuner.com
Unter dem Menüpunkt Ihre Hilfe / Adoptionen können sie sich vorab in unseren Adoptionsablauf einlesen. Dieser beantwortet schon einmal vorab die ersten wichtigsten Fragen zu einer Adoption unserer Schützlinge.
Wichtig!:
Bei einer Adoptionsanfrage bitten wir um eine sehr genaue und ausführliche Beschreibung zur aktuellen Lebenssituation. Nur so können wir uns vorab einen ersten Eindruck machen, ob es sich für den ausgesuchten Hund um ein passendes Zuhause handeln könnte.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.