ID-Nummer640557
Tierheim NameHunderettung e.V.
RufnameLOTTI
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertWeiblich
Alter 3 Monate
Farbebeige
im Tierheim seit31.05.2025
letzte Aktualisierung31.05.2025
AufenthaltsortPflegestelle
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Alle
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen, Katzen
Lotti in Berlin
Für die kleine Lotti wurden wir um Vermittkungshilfe gebeten. Die süße, zarte Maus ist vermutlich ein Mischlingswelpe und wird auf etwa 8 bis 12 Wochen geschätzt. Momentan bringt sie nur 2,5 kg auf die Waage – ein Leichtgewicht mit großem Herz.
Ihre jetzigen Besitzer haben sie unter schwierigen Umständen von Menschen freigekauft, denen ihr Wohlergehen offenbar gleichgültig war. Lotti war in einem bedenklichen Gesundheitszustand und erkrankte schwer am Parvovirus. Doch mit viel Fürsorge, der liebevollen Pflege ihrer Retter und der Hilfe einer Tierärztin konnte sie sich vollständig erholen. Heute ist sie wieder fröhlich, lebenslustig und hat einen gesunden Appetit. Alles deutet darauf hin, dass sie die Infektion ohne Folgeschäden überstanden hat – auch wenn man dies medizinisch nicht mit letzter Sicherheit sagen kann.
Lotti ist ein kleiner Sonnenschein – verschmust, menschenbezogen und aufmerksam. Sie beginnt bereits anzuzeigen, wenn sie sich lösen muss, und zeigt sich dabei sehr lernbereit. Aktuell lebt sie in Berlin-Spandau.
Für Lotti suchen wir nun ein liebevolles Zuhause bei Menschen, die ihr Sicherheit, Geborgenheit und ein erfülltes Hundeleben schenken möchten – voller Zuwendung, Zeit und Freude am gemeinsamen Wachsen. Ihre Schulterhöhe beträgt circa 20 cm, Stand 30.5.
Wenn Sie sich in Lotti verliebt haben und ihm ein liebevolles Zuhause schenken möchten und für weitere Informationen, schreiben Sie uns bitte eine Nachricht. Bitte erzählen Sie uns ein wenig über sich und hinterlassen Sie unbedingt eine Telefonnummer – nur so können wir Sie persönlich kontaktieren.
?? Kontakt: hunderettung.costablanca@yahoo.de
Hunderettung e.V.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.