Geburtsdatum: 01.01.2024
Geschlecht: weiblich
Rasse (-Mischling): Labrador-Maremmano-Mischling
Schulterhöhe: 62 cm
Kastriert: nein
Geimpft: ja
Gechippt: ja
Mittelmeercheck: Nach Einreise
Krankheiten: Keine bekannt
Katzenverträglich: denkbar
Hundeverträglich: ja
Kinderverträglich: denkbar
Handicap: nein
Aufenthaltsort:Rifugio Arca Sarda, Sardinien
im Rifugio seit: 21.04.2025
Camilla - die Große Sensible
Camilla und Cavour wurden in der Umgebung von Rena Majore von der Polizei aufgegriffen. Da kein Besitzer ausfindig gemacht werden konnte brachten sie die Beiden zu uns ins Rifugio.
Wir vermuten, dass es sich bei den beiden Labrador-Maremmano-Mischlingen um Geschwister handelt.
Auch wenn Camilla aufgrund ihrer Größe beeindruckend wirkt, ist sie eine sehr sensible und zurückhaltende Hündin, die sich Menschen gegenüber anfangs eher schüchtern verhält. Wenn sie merkt, dass keine Gefahr droht, genießt sie die Streicheleinheiten.
Auf plötzliche laute Geräusche und unverhoffte schnelle Bewegungen reagiert sie schreckhaft und ängstlich.
Mit anderen Hunden zeigt sich Camilla verträglich.
Sie möchte den Menschen gefallen und ist sehr lernwillig.
Für die aktive Camilla suchen wir ein liebevolles Zuhause mit hundesicher eingezäuntem Garten in möglichst ländlicher Umgebung.
Bitte beachten Sie, dass der Maremmano ein großer, ursprünglicher Hund ist, der sich in ländlicher Umgebung wohl fühlt und Freiraum benötigt. Er ist eigenständig, aber auch ein treuer Freund. Er ist wachsam und kein Befehlsempfänger. Zu seinem Glück braucht er engen Familienanschluss und ein größeres, gut gesichertes Grundstück, das er bewachen darf. In der Erziehung und im Umgang mit Herdenschutzhunden geht es in erster Linie um eine vertrauensvolle Beziehung und eine klare, konsequente, aber immer freundliche Kommunikation.
Vermittlerdaten:
respekTiere e.V.
Name: Martina Bohner
E-Mail-Adresse: martina.bohner@respektiere.com
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.