ID-Nummer640272
Tierheim NameTierschutzgruppe Herzensmenschen e.V.
RufnameKAYA
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertWeiblich
Alter 3 Monate
Farbeweiß
im Tierheim seit10.05.2025
letzte Aktualisierung30.05.2025
AufenthaltsortAusland
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Wenn du Märchenaugen hast, ist die Welt voll Wunder.
Name: Kaya
Geschlecht: weiblich
Geboren: ca. 25.02.2025
Endgröße: ca. 50 cm
Rasse: Mischling
Paten gesucht: Ja
Aufenthaltsort: Rumänien
Kaya und ihre Geschwister waren in den ersten Wochen schon großer Gefahren ausgesetzt. Jederzeit von Hundefängern gefasst werden zu können ist etwas, was wir keinem Vierbeiner wünschen. Gott sein Dank wurde jemand auf sie aufmerksam und so konnten die 5 zu unserer Tierschützerin ziehen.
Ihrem Alter entsprechend ist unsere Kaya neugierig und aufgeschlossen. Sie kommt mit Artgenossen gut zurecht, dennoch ist dies nur das Verhalten aus dem Hundekindergarten, seid euch dessen stets bewusst!
Wir suchen daher:
Menschen, die Kaya an die Pfote nehmen und ihr den Weg in eine bessere Zukunft zeigen.
Es sollten liebevolle, geduldige und faire Menschen sein, die ihr ein Leben mit Regeln beibringen können.
Individuell entscheiden wir, ob eine Pflegestelle mit Option zur Adoption des Hundes infrage kommt oder der Hund auf eine Pflegestelle in deiner Nähe reist, wo du ihn vor Adoption kennenlernen kannst. Den Weg zum passenden Tierschutzhund gehen wir mit unseren InteressentInnen gemeinsam, um Mensch & Hund passend und für ein ganzes Leben zusammenzubringen.
Bist du bereit für das Abenteuer Tierschutzhund und möchtest Kaya eine Chance ermöglichen? Dann melde dich bei uns: herzenshunde.vermittlung@gmail.com
Sie hat einen EU-Heimtierausweis und reist geimpft, gechipt, entwurmt, gegen Flöhe und Zecken behandelt aus und wird vor der Ausreise auf Mittelmeerkrankheiten getestet. ??
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.