ID-Nummer640231
Tierheim NameTierschutzverein Arca e.V.
RufnameBINTER
RasseEpagneul Breton
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 2 Jahre
,
2 Monate
Farbebraun-weiß
im Tierheim seit27.05.2025
letzte Aktualisierung04.06.2025
AufenthaltsortAusland
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Binter ist ein wunderhübscher Bretone von gerade mal 2 Jahren (Stand 06/2025), der in Spanien bei einer liebevollen Pflegefamilie darauf wartet, ein endgültiges Zuhause zu finden.
Bretonen ähneln im Erscheinungsbild den Cockerspaniels, sind aber in ihrem Wesen sanfter, sensibler und zeichnen sich durch ihre große Bereitschaft zum Teamplay aus. Binter ist da keine Ausnahme. Unser samtweicher Gentleman ist sehr freundlich und aufmerksam. Als immer noch sehr junger Hund ist Binter immer auf der Suche nach dem nächsten kunterbunten Abenteuer an der Seite seiner Lieblingsmenschen. Er ist neugierig und wirklich pfiffig, und wenn er abends mit einem breiten Grinsen im Gesicht den Tag Revue passieren lässt, genießt er die Nähe seiner Familie und beweist sich an kalten Tagen als perfekte Wärmflasche und Handschmeichler.
Binter lebt derzeit in einer Familie, er kennt also das Leben im Haus, und auch Dinge wie Autofahrten, Tierarztbesuche, Grillfeste mit der Nachbarschaft und Besuch sind ihm alles andere als fremd. Kinder und andere Hunde findet unser liebenswerter Gentleman absolut gut und bekommt das Zertifikat „Familienhund“ mit Goldrand.
Binter ist ein unkomplizierter Zeitgenosse, der keine besonders erfahrenen Menschen braucht. Unser fröhlicher Welteroberer sucht eine aktive, humorvolle Familie, die versteht, dass ein Bretone (noch weniger als alle anderen Hunde) keine „harte Hand“ und „klare Ansagen“ braucht, sondern Freunde, die ihm verständnisvoll zur Seite stehen.
Wenn Sie sich in unser bildhübsches Schlappohr verliebt haben, dann würden wir uns freuen, bald von Ihnen zu hören!
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.