Name: Bongo
Rasse: Mischling
Geschlecht: männlich
Geburtstag: 11.2024 (6 Monate alt)
Ungefähre Größe: ca. 30 cm, ca. 6,5 kg (wächst noch minimal)
Kastriert: nein, zu jung
Katzentest: auf Anfrage
Besonderheiten: keine bekannt
Mittelmeertest: nein, zu jung
Aufenthaltsort: Claudias Tierheim, Bukarest
Sasha, Sparkie, Bongo und Bali, ein vierblättriges Kleeblatt, kam ungewollt in einem Hinterhof auf die Welt, in den ihre liebe Mama Ellie kurzerhand verfrachtet wurde, nachdem keiner mehr Lust hatte, sich um sie zu kümmern. Die kleine Hündin lebte dort als Hofhund, zusammen mit einem kleinen Rüden. Das Unausweichliche geschah und schnell waren die Menschen dort überfordert mit der quirligen Welpenschar. Sie suchten Hilfe und so kamen die 4 kleinen Racker ins Tierheim Es ist eine ganz wunderbar ausgeglichene kleine Mannschaft, fröhlich, verspielt, menschenbezogen und gut sozialisiert.
Bongo ist immer für ein Späßchen bereit, eine richtige kleine Frohnatur. Wir vermuten, dass er ausgewachsen ca 30 cm bleiben wird. Er ist lieb, verspielt und neugierig, aber kennt das Leben in einem Haushalt noch nicht. Ein kleines freundliches Wesen voller Energie und Tatendrang. Bongo wünscht sich nichts mehr, als ein Leben lang sicher und behütet zu sein. Bestimmt hat er auch genug bunte Seifenblasen in seinem hübschen Köpfchen, die man in die richtigen Bahnen lenken muss. Am besten Sie suchen sich gleich eine gute Hundeschule und drücken nochmals gemeinsam mit ihrem neuen Familienmitglied die Schulbank. Das schweißt zusammen und erleichtert das Alltagsleben.
Vermutlich sind Sie bereits genauso verliebt wie wir in dieses zuckersüße Geschöpf. Also schnell der Vermittlerin Ines Bohrer eine Mail geschrieben. Oder Sie rufen zu den angegebenen Zeiten direkt an. Das Happy End von Bongo kann endlich beginnen!
Ines Bohrer (Sprachen: Deutsch, Englisch) Mobile: +49176 23923614 (Mo-Fr ab 13 Uhr, Sa u. So ganztags) e-Mail: bohrer@tsv-europa.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.