Liebe Familie oder Pflegestelle für Joker gesucht.
Das ist der kleine Joker, der leider auch eingefangen oder sogar selbst von seinen ehemaligen Besitzern ins staatliche Tierheim gebracht wurde. Er sucht jetzt eine ganz tolle Familie oder eine liebe Pflegestelle.
Name: Joker
Rasse: Mischling, schwarz-weiß
Geb.: ca. 2022
Geschlecht: männlich
SH: ca. 35 cm, 12,5 kg (19.05.2025)
Joker sieht aus, wie ein kleiner Minibernersennenhund. Er ist sehr lieb und hat im staatlichen Tierheim um Aufmerksamkeit gebettelt. Joker versteht sich sehr gut mit den anderen kleinen Rüden. Sie sind zusammen in einem Zwinger untergebracht. Er ist nicht ängstlich, aber fordert auch nicht sofort die Aufmerksamkeit der Menschen. Wenn er sie bekommt, dann ist er glücklich. Er sollte nicht zu lange im Tierheim bleiben, daher meldet euch gerne bei uns.
Wer sich für einen Hund aus dem Tierschutz interessiert, sollte sich vorher doch über viele Dinge klar werden. Hunde aus dem Auslandstierschutz haben meist keine gute Vergangenheit oder kennen wenig. Jeder Hund hat seine eigene Individualität. Wir beraten Sie gerne im Erstgespräch über dieses Thema.
Unsere Hunde werden nur nach einem ausführlichen Vermittlungsgespräch sowie positiver Vorkontrolle, gegen eine Schutzgebühr, mit Schutzvertrag vermittelt.
Die Schutzgebühr enthält: Transport (nur mit Traces), Impfung, Chip, EU-Tierpass, Entwurmung, Entflohung (und Kastration, wenn Alter entsprechend).
Wir lassen den SNAP® 4Dx testen, dieser beinhaltet Test auf Borreliose, Anaplasmose, Ehrlichiose und Dirofilariose. Weitere Test, wie z.B. auf Leishmaniose oder Hepatozoon können gerne auf Anfrage gegen Mehrpreis vorgenommen werden. (Nicht bei Welpen notwendig).
Bitte nur ernstgemeinte Anfragen an:
Tierschutzverein Pfote sucht Glück e.V.
E-Mail: pfotesuchtglueck@gmail.com
Kontaktformular Homepage: https://www.pfotesuchtglueck.de/kontakt-1/
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.