Yarrow
geb. ca. 07.02.2023
ca. 20 cm
Geschlecht: männlich
Kastriert? ja
Rasse: Chihuahua
Hinweis: negativ auf Herz- und Hautwurm getestet
Yarrow lebt auf einer Pflegestelle in 34431 Marsberg und kann dort nach Absprache gerne besucht werden.
Du interessierst dich für Yarrow ?
Unter dem nachfolgenden Link wirst du direkt zur Anzeige auf unsere Homepage weitergeleitet:
https://www.pfotenhilfe-sauerland.de/zu-vermitteln/hunde-in-de/erwachsene-de/item/yarrow
Dort gelangst du auch mit dem „Anfrage Button“ rechts oben in der Anzeige, ohne Umwege direkt zu unserem Bewerbungsbogen.
Yarrow, ein zarter Chihuahua-Rüde, wurde in unserem Partnertierheim Allatbarat in Ungarn abgegeben und er versteht seitdem die Welt nicht mehr. Die neue Umgebung, fremde Gerüche, viele Hunde, kein vertrauter Mensch mehr an seiner Seite, das alles ist für den kleinen Mann zu viel.
Yarrow zeigt sich daher im Moment noch reserviert, zurückhaltend und vorsichtig. Kein Wunder, denn so ein großer Umbruch lässt einen eben erstmal auf Abstand gehen. Aber wir wissen auch: Bei der Dame, die ihn ins Tierheim brachte, war Yarrow anhänglich, ließ sich tragen und suchte Nähe. Das Vertrauen war da und genau das wünscht er sich nun wieder. Einen Menschen, der ihm Sicherheit gibt und ihn ernst nimmt – als Hund, nicht als Accessoire. Yarrow möchte wieder Vertrauen fassen und braucht dazu etwas Zeit, Geduld und ein ruhiges Umfeld. Er ist verträglich mit anderen Hunden, muss aber noch einiges lernen – das Hunde-ABC, neue Abläufe und all das, was man für ein glückliches Hundeleben braucht.
Wir suchen für Yarrow ein liebevolles Zuhause bei Menschen mit Einfühlungsvermögen und ihn erstmal ankommen lassen. Wenn du einem kleinen Hund mit großem Herz einen echten Neustart ermöglichen möchtest – Yarrow wartet auf dich.
Über einen Besuch auf unserer Homepage, würden wir uns freuen:
https://www.pfotenhilfe-sauerland.de/
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.