ID-Nummer639859
Tierheim NameHundehilfe Hundeherzen e.V.
RufnameLOLLY
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertWeiblich, Kastriert
Alter 5 Jahre
,
8 Monate
Farbebeige-weiß
im Tierheim seit24.05.2025
letzte Aktualisierung24.05.2025
AufenthaltsortAusland
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
schmusebedürftig
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Lolly (w)
Noch in der Slowakei (ST)
Geburtsdatum: 9/2019
Gewicht: 14 kg Höhe: ca. 48 cm
kastriert
Keine Vermittlung nach Österreich
Lolly ist eine 5,5 Jahre alte Hündin, die ihren Besitzern weggenommen wurde. Sie war stark untergewichtig und wog am Tag ihrer Aufnahme nur 10 kg. Zuerst war sie etwas schüchtern, aber sie hat sich schnell eingelebt. Sie ist sehr süß und sanft, sie ist zu unserem Schatten geworden und folgt uns überall hin. Sie wurde an einer sehr kurzen Kette im Hof ??eines Hauses festgehalten, in dem niemand lebte. Zum Glück wurde sie bemerkt und gerettet. Sie ist ein Schatz, kommt mit allen Hunden gut zurecht, läuft gut an der Leine und würde sich gut für ein Zuhause mit älteren Kindern eignen. Lolly muss das Leben im Haus noch lernen und die täglichen Alltagsgeräusche drinnen und draußen. Auch das stubenrein werden und das an der Leine laufen muss noch geübt werden. Wenn sie die richtige Familie für unsere Lolly sind und über genügend Zeit und Geduld verfügen um ihr all das nötige beizubringen dann melden sie sich doch gerne bei uns, dann könnte das nette Mädchen bald Ihre Familie mit ihrer Anwesenheit bereichern.....
Die nette Lolly ist geimpft, gechipt, entwurmt, auf Dirofilarien getestet und besitzt einen EU-Heimtierpass.
Wenn Sie die Grundbedingungen für den Hund erfüllen und ein schönes, artgerechtes Leben bieten möchten, dann füllen Sie bitte unser >> ADOPTANTEN-KONTAKTFORMULAR << aus.
Kontakt:
Michaela Hädicke
E-Mail: michaela.haedicke@hundeherzen.org
Handy: 01578 0826134
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.