Konrad, geboren im Juni 2024, ist mit seinen etwa 35-40 cm Schulterhöhe ein handlicher, junger Hundebub, der das Herz am rechten Fleck trägt. Mit seinem wuscheligen Fell und dem charmanten, Sheltie ähnlichen Look bringt er nicht nur äußerlich alles mit, um zum Lieblingsbegleiter zu werden; auch innerlich zeigt er schon, wie viel Potenzial in ihm steckt.
Er tauchte gemeinsam mit seiner Schwester in der Nähe einer Reitanlage in Ungarn auf – allein, ohne Chip, von niemandem vermisst. Berührungen waren ihm anfangs fremd, das Laufen an der Leine völlig unbekannt. Doch mit Geduld, Ruhe und liebevoller Konsequenz hat Konrad riesige Fortschritte gemacht.
Inzwischen genießt er Spaziergänge an Leine und Geschirr und zeigt täglich mehr Vertrauen. Typisch für Hunde mit Sheltie Einschlag bringt Konrad eine feine Wahrnehmung, hohe Lernbereitschaft und ein besonders inniges Bindungspotenzial mit – ideal für Menschen mit Einfühlungsvermögen.
Er ist freundlich zu anderen Hunden und auch Katzen gegenüber aufgeschlossen – ein sozialer, ruhiger Begleiter, der sich gut ins bestehende Rudel einfügt. Noch ist er ein wenig zurückhaltend, doch sein Herz öffnet sich Stück für Stück , man muss ihm nur Zeit geben, in seinem Tempo anzukommen.
Streicheleinheiten nimmt er demütig entgegen, und es wird nicht lange dauern, da sind wir uns sicher, und er wird mit Freude auf den Schoß klettern.
Konrad ist kastriert, gechippt, geimpft, entwurmt, tierärztlich untersucht und hat selbstverständlich einen EU-Heimtierausweis.
Konrad wünscht sich ein liebevolles Zuhause, in dem er vollends Vertrauen fassen darf, an der Seite lieber Menschen, die das Besondere in einem leisen Hund sehen.
Wer ihm etwas Geduld schenkt, wird mit einem treuen Begleiter belohnt, der auf leisen Pfoten, aber tief im Herzen ankommt.
Aktuell lebt Konrad noch in Ungarn, kann aber Anfang Juni in sein neues Leben starten.
?? Kontakt: 0157 37264853
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.