ID-Nummer639731
Tierheim NameLesika - Hundehilfe Varaždin e.V.
RufnameMISHU
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich
Alter 1 Jahr
,
4 Monate
Farbetricolor
im Tierheim seit02.01.2025
letzte Aktualisierung23.05.2025
AufenthaltsortAusland
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Alle
Größe
groß
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Unser wunderschöner Bub Mishu wurde vergangenes Jahr zusammen mit seiner Mama Liyana im kroatischen Asyl Spas aufgenommen. Beide teilen sich dort einen Zwinger und verstehen sich wunderbar.
Mishu ist ein sehr freundlicher, fröhlicher und netter Junghund. Er ist aufgeschlossen und mag den Kontakt zu Menschen sehr. Leider kommen die Kuscheleinheiten für unseren Mishu vor Ort viel zu kurz. Er würde sich so sehr wünschen Geborgenheit und Wärme von seiner ganz eigenen Familie zu erfahren.
Unser junger Mishu hat leider ein schweres Los gezogen, denn er leidet an einer Hüftdysplasie. Das dauerhafte Ausgesetztsein jeglicher Witterungen wie Kälte und Nässe in seinem Zwinger, sind natürlich alles andere als dienlich für seinen Zustand.
Derzeit bekommt Mishu unterstützend Medikamente, um schmerzfrei zu sein, allerdings ist die Vergabe von Medikamenten keine Lösung für immer. Für Mishu wäre langfristig der Einsatz von Goldimplantaten notwendig. Dieser Eingriff kann leider nur in Deutschland vorgenommen werden. Gerne bespricht Mishu´s Vermittlerin Anna alles persönlich mit Ihnen (Durchführung Eingriff, Kostenübernahme etc.).
Wir wissen, dass dieser notwendige Eingriff Mishu´s Chancen auf ein echtes Zuhause stark schmälert, geben aber die Hoffnung für unseren so tollen Junghund nicht auf. Mishu ist ein großartiges Fellnäschen, das ein wunderschönes Leben in Freiheit verdient.
Sie können sich vorstellen ihr Herz und Heim mit Mishu zu teilen oder haben noch Fragen zu ihm? Dann melden Sie sich so gerne bei seiner Vermittlerin Anna.
Kontakt: anna@lesikamail.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.