ID-Nummer639700
Tierheim NameSalva Hundehilfe e.V.
RufnameGUILLERMO
RasseMischling
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 4 Jahre
,
9 Monate
Farbebraun
im Tierheim seit23.05.2025
letzte Aktualisierung23.05.2025
AufenthaltsortAusland
Kinderlieb
ja
Größe
mittel
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen, Katzen
Name: Guillermo
Rasse: Mischling (Labrador-Brandbracke?)
Geschlecht: männlich
Geboren: ca. 08.2020
Größe: 57 cm
Kastriert: ja
andere Hunde: ja
Katzen: ja
Kinder: ältere
Handicap: nein
Aktueller Aufenthaltsort: Spanien
Guillermo kam im Februar diesen Jahres in die Obhut der Tierschützer. Er ist nicht nur wunderschön, sondern auch ein ruhiger und gut angepasster Gefährte. Nun begibt er sich auf die Suche nach einem liebevollen Zuhause in Deutschland.
Er kam im Tierheim an, als die diesjährigen schweren Regenfälle in Spanien begannen und glücklicherweise wurde er deshalb direkt vor Ort untergebracht. Guillermo ist sehr gut an das Leben im Haus gewöhnt. Ob er es vorher bereits kannte, wissen wir nicht. Er kennt alle Alltagsgeräusche und lässt sich davon nicht verunsichern. Im Auto fährt er ruhig und entspannt mit. Spaziergänge mit ihm sind ein Vergnügen. Er geht ruhig, zieht nicht an der Leine und hat keine Probleme mit anderen Hunden oder Katzen. Man kann ihn für einige Stunden allein lassen, ohne dass er etwas anstellt. Guillermo ist inzwischen auch stubenrein.
Er wird insgesamt als ein lieber, ausgeglichener und unkomplizierter Hund beschrieben, der ein idealer Begleiter in einem ruhigen und liebevollen Zuhause sein wird. Was nicht heißt, dass er ein Stubenhocker ist. Er ist ein aktiver Hund, der gerne rennt und Freude an großen Spaziergängen in Feld und Wald haben wird. Guillermo hat schon ganz viel gelernt und wird im neuen Zuhause dort anknüpfen und weiterlernen können.
Ansprechpartner: Christiane Johnen
015234296796
Mail: christiane.johnen@salva-hundehilfe.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.