ID-Nummer639696
Tierheim NameSalva Hundehilfe e.V.
RufnameLEWKE
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertWeiblich
Alter 6 Monate
Farbebraun
im Tierheim seit23.05.2025
letzte Aktualisierung23.05.2025
AufenthaltsortAusland
Größe
mittel
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Name: Lewke
Rasse: Mischling
Geschlecht: weiblich
Geboren: ca. 11/2024
Endgröße: ca. 45 cm
Kastriert: nein
Andere Hunde: ja
Katzen: unbekannt
Kinder: unbekannt
Handicap: nein
Aktueller Aufenthaltsort: Bulgarien
Lewke ist eine kleine Schönheit, die in unserem bulgarischen Partnertierheim sehnsüchtig auf ein Zuhause wartet. Das Hundemädchen hat ein liebes Wesen und zeigt viel Lebensfreude. Lewke möchte mehr erleben dürfen, als das Leben im Tierheim ihr bieten kann. Sie möchte sich entwickeln und an der Seite IHRER Menschen die Welt für sich erobern dürfen. Lewke könnte bereits im Juni die Reise in ihr persönliches Hundeglück antreten.
Von daher suchen wir möglichst bald nach einem liebevollen Zuhause für Lewke. Dieses sollte das Hundemädchen in Ruhe dort ankommen lassen dürfen, um dann alle weiteren Entwicklungsschritte mit ihr gemeinsam zu gehen. Die süße Maus wird noch vieles lernen müssen und das Hunde-Einmal-Eins will noch erlernt werden. Mit der positiven Unterstützung IHRER Menschen wird Lewke Pfötchen für Pfötchen in ihr neues Leben hineinwachsen können. Das Hundemädchen würde sich gerne das Körbchen mit einem Hundefreund teilen dürfen.
Die Adoption eines Tierschutzhundes bedeutet immer die Übernahme einer besonderen Verantwortung und kann auch zu einer Herausforderung werden. Die Hunde bringen einen Rucksack mit vergangenen Erlebnissen oder ungelernten Situationen mit und benötigen Zeit zur Eingewöhnung in ihr neues Leben.
Sollten Sie ernsthaftes Interesse an einer Adoption von Lewke haben, dann nehmen Sie bitte Kontakt zu der zuständigen Vermittlerin der SALVA Hundehilfe auf.
Kontakt: Martina Henning, Tel. 0176/61899071 oder martina.henning@salva-hundehilfe.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.