Hier kommt Zaubermaus Loya!
Loya war von der ersten Sekunde an freundlich und sehr offen – sowohl gegenüber Menschen als auch gegenüber Artgenossen. Sie ist eine überaus freundliche Hündin im besten Alter und etwa 3 Jahre alt. Was Loya noch fehlt, ist eine Familie zum Liebhaben. Seit 2022 sucht sie ein eigenes Zuhause.
Wir können nicht verstehen, warum unsere Zaubermaus Loya immer noch auf der Suche ist.
Mit Loya hat man eine treue Seele an seiner Seite.
Sie liebt es, in der Nähe von Menschen zu sein, lässt sich sehr gerne knuddeln und kommt stets freundlich und schwanzwedelnd auf einen zu.
Autofahren verträgt sie sehr gut. Auch den Besuch beim Hundefriseur hat sie super gemeistert – trotz ihres dicken Unterfells und einiger verfilzter Stellen. Beim Tierarzt war sie ebenfalls sehr brav: kein Knurren, kein Zappeln. Ob es ums Maulschauen, Abtasten oder die Blutabnahme ging – Loya hat alles ruhig und tapfer mitgemacht.
Loya ist eine gesunde Hündin, wiegt aktuell ca. 34 kg und ist etwa 60 cm groß.
Sie möchte ihren Menschen einfach nur gefallen.
In ihrer Pflegestelle lebt Loya mit anderen Hunden zusammen und zeigt sich durchweg freundlich – sowohl gegenüber älteren Hunden als auch gegenüber jungen, lebhaften Hüpfern.
Wir vermuten, dass Loya ein Mix aus Leonberger und Estrela ist – beides Rassen, die zu den Herdenschutzhunden gehören. In ihrer Pflegestelle zeigt sich Loya sehr freundlich, sozial, loyal und vor allem: absolut liebenswert.
Loya wünscht sich ein Zuhause mit Haus und Garten, da sie es liebt, einfach mal draußen in der Sonne zu entspannen.
Loya ist kastriert, gechippt, geimpft, entwurmt und entfloht – und wartet nur noch darauf, in ihr neues Zuhause einziehen zu dürfen. Sie wird nach positiver Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro vermittelt. Ihren EU-Heimtierausweis bringt sie natürlich mit.
Hat Loya auch dein Herz erobert?
Dann melde dich – Loya wartet sehnsüchtig auf deinen Besuch, um dich kennenzulernen!
https://youtu.be/9V-deiZEK18
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.